Was ist die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung betrifft jeden Waldbesitzer, der Holz verkauft.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EUDR (EU Deforestation Regulation, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzprodukte in der EU in Verkehr bringen, eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Holz aus entwaldeten oder geschädigten Waldflächen stammt.
Was muss ich als Waldbesitzer tun?
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1
Geolokalisierung: GPS-Polygon der Einschlagsfläche dokumentieren (nicht nur ein Punkt, sondern die gesamte Fläche).
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2
Holzart & Menge: Welche Baumart in welcher Menge (Festmeter) eingeschlagen wurde.
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3
Legalitätsnachweis: Nachweis, dass der Einschlag legal erfolgt ist (Genehmigung, Forstbetriebsplan).
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4
Keine Entwaldung: Erklärung, dass die Fläche nicht durch Entwaldung gewonnen wurde.
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5
Rückverfolgbarkeit: Lückenlose Kette vom Einschlag über die Sorgfaltserklärung bis zum Käufer.
Waldpilot macht das für dich
Zeichne deine Einschlagsfläche auf der Karte ein, erfasse die Holzliste digital — Waldpilot generiert die Sorgfaltserklärung automatisch mit GPS-Koordinaten, Holzart, Menge und Legalitätsnachweis.
Gilt die EUDR für die Schweiz?
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Die EUDR gilt daher nicht direkt für Schweizer Waldbesitzer. Allerdings müssen Schweizer Holzexporteure, die in die EU liefern, die EUDR-Anforderungen erfüllen.