Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Oberösterreich. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.
Bezirksforstinspektion
Format: formlos · Elektronisch: Nein
Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.
Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Oberösterreich unterscheidet Bezirksforstinspektion nach diesen Kategorien.
Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.
Übermittle die Meldung an Bezirksforstinspektion. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Oberösterreich Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.
Ab 0,5 ha genehmigungspflichtig.
Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.
Befallene Bäume innerhalb von 4 Wochen aufarbeiten.
Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →
Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Oberösterreich, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Bezirksforstinspektion fest.
Die Meldefrist in Oberösterreich ist 31. März.
Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Bezirksforstinspektion.
In Oberösterreich ab 0,5 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Innerhalb von 4 Wochen ab Erkennen des Befalls.
Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.
Kostenlos startenHinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Oberösterreich. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.