Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) trifft jeden, der Holz verkauft. Hier sind die 10 konkreten Schritte, mit denen du als Privatwaldbesitzer oder Forstbetrieb sicher konform bist — kostenlos und praxisnah.
Prüfe, ob du als Marktteilnehmer (Erstinverkehrbringer) oder Händler eingestuft bist. Wer Holz erstmals in der EU in Verkehr bringt — also verkauft — ist Marktteilnehmer und voll EUDR-pflichtig.
Erfasse die Geokoordinaten aller Erntestandorte. Bei Flächen über 4 ha sind GPS-Polygone erforderlich, sonst genügen Mittelpunkt-Koordinaten. Waldpilot zeichnet Polygone direkt auf der Karte.
Dokumentiere das genaue Erntedatum oder den Zeitraum jedes Holzeinschlags. Diese Information muss in der Sorgfaltserklärung angegeben werden.
Erfasse die geernteten Baumarten gemäß HS-Code (Harmonized System). Mischbestände werden nach Anteil aufgeschlüsselt — Fichte, Buche, Eiche etc.
Erfasse das Erntevolumen in Festmeter (m³ ohne Rinde) pro Baumart und Erntestandort. Waldpilot rechnet aus deiner Stammliste automatisch um.
Bewerte das Risiko, dass der Standort nach dem 31.12.2020 entwaldet wurde. Privatwald in DACH gilt als Niedrig-Risiko — die Bewertung muss aber dokumentiert werden.
Erstelle die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) mit allen Pflichtangaben gemäß Artikel 4 EUDR. Waldpilot generiert das PDF automatisch aus deinen erfassten Daten.
Reiche die Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem ein und erhalte die DDS-Referenznummer (Due Diligence Statement Reference Number).
Übergib die Referenznummer beim Verkauf an deinen Käufer. Ohne Referenznummer darf das Holz nicht weitergehandelt werden — der Marktzugang ist faktisch gesperrt.
Bewahre alle Unterlagen mindestens 5 Jahre auf — Geokoordinaten, Erntedaten, Sorgfaltserklärungen, Referenznummern und Verkaufsbelege. Waldpilot archiviert digital.
Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung 2023/1115) verpflichtet alle Marktteilnehmer in der EU, nachzuweisen, dass Holzprodukte nicht zu Entwaldung beitragen.
Seit dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen, ab dem 30. Juni 2026 auch für KMU und Privatwaldbesitzer.
Ja, sobald du Holz verkaufst, bist du Marktteilnehmer und musst eine Sorgfaltserklärung abgeben.
Bußgelder bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes. Käufer können Holz ohne DDS-Referenznummer nicht weitergehandeln — der Marktzugang ist faktisch gesperrt.
Im Pro-Plan ab 8,33 €/Monat enthalten. Erfasst wird einmal, Waldpilot generiert die Sorgfaltserklärung automatisch als PDF.
Waldpilot generiert deine Sorgfaltserklärung automatisch — inklusive GPS-Polygone, Referenznummer und PDF-Export.
Kostenlos startenHinweis: Diese Checkliste ist eine praxisnahe Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Originaltext der Verordnung (EU) 2023/1115.