EUDR: Was Privatwaldbesitzer jetzt wissen müssen
Was ist die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzprodukte in der EU in Verkehr bringen, eine Sorgfaltserklärung abzugeben.
Was bedeutet das für Privatwaldbesitzer?
Wenn du Holz verkaufst — egal ob an ein Sägewerk, eine FBG oder als Brennholz — musst du nachweisen können:
- Geolokalisierung: GPS-Polygon der Einschlagsfläche (nicht nur ein Punkt!)
- Holzart und Menge: Welche Baumart in welcher Menge (Festmeter)
- Legalitätsnachweis: Der Einschlag erfolgte legal (Genehmigung, Forstbetriebsplan)
- Keine Entwaldung: Die Fläche wurde nicht durch Entwaldung gewonnen
GPS-Polygone — nicht nur Punkte
Die EUDR verlangt die Geolokalisierung als Fläche, nicht als einzelnen GPS-Punkt. Das bedeutet: Du musst die Grenzen deiner Einschlagsfläche als Polygon dokumentieren. Waldpilot speichert diese Polygone in einer PostGIS-Datenbank und exportiert sie im geforderten Format.
Sorgfaltserklärung generieren
Waldpilot generiert die Sorgfaltserklärung automatisch aus deinen Einschlagsdaten. Ein Klick — und du hast Referenznummer, Polygon-Koordinaten, Holzart, Menge und Legalitätsnachweis in einem PDF.
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