Recht

Holzkaufvertrag: Was muss drinstehen?

WR
Waldpilot Redaktion
Veröffentlicht am 27. Mai 2026

Warum ein schriftlicher Vertrag?

Holzverkäufe auf Handschlag sind im Privatwald noch verbreitet — aber riskant. Bei Streit über Menge, Qualität oder Bezahlung stehst du ohne Beweis da. Ein schriftlicher Holzkaufvertrag schützt beide Seiten und ist in wenigen Minuten erstellt.

Pflichtinhalte eines Holzkaufvertrags

Jeder Holzkaufvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:

  • Vertragsparteien: Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Holzart und Sortiment: Welche Baumart in welcher Güteklasse
  • Menge: Vereinbarte Menge oder „gesamter Einschlag der Fläche"
  • Preis: Euro pro Festmeter, inklusive oder exklusive MwSt.
  • Vermessungsverfahren: Wer misst? Welches Verfahren? (Werkvermessung, Waldvermessung, elektronische Vermessung)

Wichtige Zusatzklauseln

  1. Abfuhrfrist: Bis wann muss der Käufer das Holz abfahren? Üblich sind 4–8 Wochen
  2. Zahlungsfrist: Wann wird bezahlt? Standard: 14–30 Tage nach Lieferschein
  3. Rücktrittsrecht: Was passiert bei höherer Gewalt (Sturm, Käfer)?
  4. Wegeschäden: Wer haftet für Schäden an Waldwegen durch Holztransport?
  5. Versicherung: Der Käufer sollte eine Betriebshaftpflicht nachweisen

Vermessung: Werksvermessung vs. Waldvermessung

Bei der Werksvermessung wird das Holz erst am Sägewerk gemessen — du verlierst die Kontrolle über die Mengenermittlung. Besser: Waldvermessung durch einen unabhängigen Vermesser oder elektronische Kluppung vor Ort.

Waldpilot erstellt Holzkaufverträge als PDF-Vorlage mit allen wichtigen Klauseln, vorausgefüllt aus deiner Holzliste.

Weiterführende Quellen

Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine forstrechtliche Beratung.

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Waldpilot Redaktion

Founder und Lead-Developer von Waldpilot. Software-Architekt mit Schwerpunkt vertikale SaaS für unterversorgte Branchen.

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