Aufarbeitungsfristen, Meldepflichten und Vorgehen bei Borkenkäfer-Befall für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Nidwalden.
Frische, rotbraune Späne am Stammfuß oder in der Rinde — eindeutiges Zeichen für aktiven Befall.
Tropfen-Bildung an Einbohrstellen ist ein Abwehrversuch des Baumes — oft sichtbar bei Frühbefall.
Rotbraun-werden der Nadeln von der Krone abwärts — meist Spätbefall.
Helle, kupferfarbene Stellen am Stamm, oft mit Spechthacke oder Bohrmehl.
Achte auf Bohrmehl, Harzfluss, rotbraune Verfärbung der Krone und kupferfarbene Rinde. Frühe Erkennung verhindert die Ausbreitung.
Anzahl befallener Bäume, GPS-Position und Datum der Erstfeststellung erfassen — schriftlich oder digital mit Foto.
Befall an Kantonsforstamt melden. Bei größeren Schadensereignissen wird oft eine zusätzliche Schadensmeldung verlangt.
Innerhalb von 4 Wochen ab Erkennen müssen befallene Bäume gefällt und aus dem Wald entfernt werden.
Schnellstmöglich abfahren, entrinden oder vor Ort hacken. Bei Verbleib im Wald: Insektizid-Behandlung gemäß Pflanzenschutzgesetz.
Wer in Nidwalden die Aufarbeitungspflicht versäumt, riskiert Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro. Schwerer wiegen oft die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche benachbarter Waldbesitzer, deren Bestände durch unterlassene Aufarbeitung mit befallen werden.
In Befallsschwerpunkten kann die Forstbehörde eine Ersatzvornahme anordnen — die Kosten werden dem säumigen Waldbesitzer in Rechnung gestellt.
Mit Waldpilot erfasst du jede Kontrolle direkt im Wald — mit GPS, Foto und Schweregrad. Die Aufarbeitungsfrist wird automatisch gesetzt, du wirst rechtzeitig erinnert.
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