🇩🇪 Nordrhein-Westfalen

Forstliche Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Übersicht aller relevanten Förderprogramme für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Nordrhein-Westfalen. Aktuell 2026 — alle Maßnahmen lückenlos in Waldpilot dokumentiert.

Verfügbare Programme

FöRL Privat- und Körperschaftswald (PKW-Richtlinie)

Zentrales Förderprogramm für forstliche Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald. Fördert Aufforstung, Waldumbau zu Mischbeständen, Wegebau, Biotop- und Artenschutz, Bodenschutzkalkung. Gültig ab 06.02.2026 mit digitalisierter Antragstellung über wald.web.nrw.de.

Förderrichtlinien Extremwetterfolgen (FöRL EW)

Förderung der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse, Schadensbeseitigung, Waldschutzmaßnahmen gegen Schadorganismen, Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen mit bis zu 80% Zuschuss, max. 50.000 EUR/Jahr. Gültig bis 31.12.2026.

Wiederbewaldungsprämie (WBP)

Unbürokratische Direktförderung für Wiederbewaldung mit klimastabilen Baumarten. 800 EUR/ha für mind. 400 gepflanzte Bäume pro Hektar. Nur standortgerechte Arten nach Waldbaukonzept NRW förderfähig.

Förderung der Direkten Dienstleistungen in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Zuschuss für Betreuungsdienstleistungen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (30-80% der Kosten). Unterstützt Maßnahmen wie Waldumbau, Biodiversitätsförderung, klimaangepasste Waldbewirtschaftung. Bagatellgrenze 2.000 EUR.

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse - Waldpflegeverträge (GAK 2026-2029)

Bundesprogramm zur Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Gültig für 10 Jahre verlängert. Zielgruppe: Zusammenschlüsse mit mind. 50% Mitgliedern unter 20 ha Waldfläche.

Einkommensverlustprämie bei Erstaufforstung

Jährliche Zahlung für 10 Jahre ab Erstaufforstung zum Ausgleich des Einkommensverlustes. Teil der FöRL Privat- und Körperschaftswald.

Waldbauliche Maßnahmen - Alt- und Biotopbäume

Förderung des dauerhaften Erhalts von Alt- und Biotopbäumen zur Lebensraumsicherung wildlebender Arten. Nutzungsentschädigung für bis zu 30 Bäume je Hektar.

Erhöhte Wegebauförderung in ertragsschwachen Gebieten

Grundinstandsetzung von Waldwegenetzen mit erhöhtem Fördersatz (90% statt 70%) in Gebieten mit erheblichen Waldschäden und langfristig verschlechtertem Ertrag. Teil der FöRL PKW.

Was wird in Nordrhein-Westfalen typischerweise gefördert?

Wiederbewaldung

Aufforstung von Schadflächen nach Sturm, Käfer- oder Brandereignissen.

Waldumbau

Umwandlung von Reinbeständen in klimastabile Mischwälder.

Forstwirtschaftliche Wege

Bau und Instandhaltung von Wald-Erschließungswegen.

Vertragsnaturschutz

Naturschutzmaßnahmen im Wald (Totholzbereiche, Habitatbäume).

Bodenschutzkalkung

Kompensation von Bodenversauerung in Schadbeständen.

Kulturpflege

Pflege junger Kulturen, Schutz vor Wildverbiss und Konkurrenzvegetation.

So beantragst du Förderung in Nordrhein-Westfalen

  1. 1

    Förderfähige Maßnahme identifizieren

    Prüfe, welche deiner geplanten Maßnahmen unter ein Förderprogramm fallen.

  2. 2

    Beratung einholen

    Wende dich an deinen Revierförster oder die zuständige Forstbehörde für eine Vorabprüfung.

  3. 3

    Antrag stellen

    Reiche den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Lageplan, Maßnahmenbeschreibung, Kostenkalkulation) ein.

  4. 4

    Maßnahme durchführen

    Nach Bewilligung kannst du mit der Umsetzung beginnen — alle Schritte sorgfältig dokumentieren.

  5. 5

    Verwendungsnachweis erbringen

    Reiche nach Abschluss der Maßnahme den Nachweis mit Belegen, Fotos und Flächenangaben ein.

Förder-Maßnahmen lückenlos dokumentieren

Mit Waldpilot erfasst du jede förderrelevante Maßnahme inklusive Fotos, Datum, Fläche und Verantwortlichem — bereit für jeden Verwendungsnachweis.

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Förderprogramme in anderen Regionen (Deutschland)

Diese Übersicht ersetzt keine offizielle Beratung. Aktuelle und verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Forstbehörde in Nordrhein-Westfalen.