Übersicht aller relevanten Förderprogramme für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Nordrhein-Westfalen. Aktuell 2026 — alle Maßnahmen lückenlos in Waldpilot dokumentiert.
Zentrales Förderprogramm für forstliche Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald. Fördert Aufforstung, Waldumbau zu Mischbeständen, Wegebau, Biotop- und Artenschutz, Bodenschutzkalkung. Gültig ab 06.02.2026 mit digitalisierter Antragstellung über wald.web.nrw.de.
Förderung der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse, Schadensbeseitigung, Waldschutzmaßnahmen gegen Schadorganismen, Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen mit bis zu 80% Zuschuss, max. 50.000 EUR/Jahr. Gültig bis 31.12.2026.
Unbürokratische Direktförderung für Wiederbewaldung mit klimastabilen Baumarten. 800 EUR/ha für mind. 400 gepflanzte Bäume pro Hektar. Nur standortgerechte Arten nach Waldbaukonzept NRW förderfähig.
Zuschuss für Betreuungsdienstleistungen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (30-80% der Kosten). Unterstützt Maßnahmen wie Waldumbau, Biodiversitätsförderung, klimaangepasste Waldbewirtschaftung. Bagatellgrenze 2.000 EUR.
Bundesprogramm zur Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Gültig für 10 Jahre verlängert. Zielgruppe: Zusammenschlüsse mit mind. 50% Mitgliedern unter 20 ha Waldfläche.
Jährliche Zahlung für 10 Jahre ab Erstaufforstung zum Ausgleich des Einkommensverlustes. Teil der FöRL Privat- und Körperschaftswald.
Förderung des dauerhaften Erhalts von Alt- und Biotopbäumen zur Lebensraumsicherung wildlebender Arten. Nutzungsentschädigung für bis zu 30 Bäume je Hektar.
Grundinstandsetzung von Waldwegenetzen mit erhöhtem Fördersatz (90% statt 70%) in Gebieten mit erheblichen Waldschäden und langfristig verschlechtertem Ertrag. Teil der FöRL PKW.
Aufforstung von Schadflächen nach Sturm, Käfer- oder Brandereignissen.
Umwandlung von Reinbeständen in klimastabile Mischwälder.
Bau und Instandhaltung von Wald-Erschließungswegen.
Naturschutzmaßnahmen im Wald (Totholzbereiche, Habitatbäume).
Kompensation von Bodenversauerung in Schadbeständen.
Pflege junger Kulturen, Schutz vor Wildverbiss und Konkurrenzvegetation.
Prüfe, welche deiner geplanten Maßnahmen unter ein Förderprogramm fallen.
Wende dich an deinen Revierförster oder die zuständige Forstbehörde für eine Vorabprüfung.
Reiche den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Lageplan, Maßnahmenbeschreibung, Kostenkalkulation) ein.
Nach Bewilligung kannst du mit der Umsetzung beginnen — alle Schritte sorgfältig dokumentieren.
Reiche nach Abschluss der Maßnahme den Nachweis mit Belegen, Fotos und Flächenangaben ein.
Mit Waldpilot erfasst du jede förderrelevante Maßnahme inklusive Fotos, Datum, Fläche und Verantwortlichem — bereit für jeden Verwendungsnachweis.
Kostenlos startenDiese Übersicht ersetzt keine offizielle Beratung. Aktuelle und verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Forstbehörde in Nordrhein-Westfalen.