31 forstliche Förderprogramme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz — durchsuchbar nach Land und Bundesland.
Förderung für Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Waldumbau, Jungbestandspflege und naturnahe Bewirtschaftung durch Pflanzen, Saatgut und Arbeitsaufwände. Gilt für Private und Kommunen.
Förderung zur Beseitigung von Sturmholz, Käferholzaufarbeitung, Borkenkäfer-Monitoring und Wiederbewaldung nach Schadereignissen (Sturm, Käfer, Dürre). Sätze z.B. 6€/Festmeter für Aufarbeitung.
Förderung für Waldnaturschutzmaßnahmen: Waldbiotope, Lebensstätten für FFH-Arten, Alt- und Biotopbäume sowie Auerhuhnhabitate. Zielflächenförderung für Biodiversität.
Regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung zur Regeneration versauerter Waldböden mit Dolomit oder Dolomit-Holzasche-Gemisch. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt. EU-kofinanziert.
Förderung für Waldbau- und Erschließungswege, Holzlagerplätze, Forsttechnik und Gemeinschaftswälder sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. EU-kofinanziert.
Bundesweites Förderprogramm mit 900 Mio. Euro bis 2026 für Waldbesitzer zur Anpassung an Klimakrise. Förderung bei Einhaltung von 11 Waldmanagement-Kriterien. 55-100€/ha/Jahr. Richtlinie ausgeschöpft (Stand Oktober 2024), aber Bindungsfristen bis 2026 laufend.
Förderung für freiwillige Naturschutzmaßnahmen im Kommunal- und Privatwald zur Sicherung von FFH-Waldlebensraumtypen und biologischer Vielfalt. Flächenpauschalen für Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen.
Förderung für Forstmaschinen, Ersatzteilversorgung und technische Ausstattung zur Modernisierung forstlicher Betriebe. EU-kofinanziert.
Förderung für Waldumbau, Aufforstung, Wiederbewaldung, Waldschutz (Schadholzaufarbeitung, Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention), Bodenschutzkalkung, bodenschonende Holzbringung und Vorarbeiten. Für Privat- und Körperschaftswald.
Förderung naturschutzorientierter Forstwirtschaft: Erhalt von Biotopbäumen, Totholz, Lichtwaldstrukturen und Maßnahmen zur Erhaltung von FFH-Lebensraumtypen und geschützten Arten.
Förderung für Neu- und Ausbau schwerlastbefahrbarer Forstwege, Walderschließung, Holzlagerplätze und forstwirtschaftliche Infrastrukturanlagen zur Bewältigung von Waldschutzmaßnahmen und Waldumbau.
Förderung für projektbezogene Maßnahmen von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FZus), ab 01.01.2026 gültig bis 31.12.2028. Unterstützung zur Überwindung von Flächenbesitzzersplitterung und Walderschließung.
Bundesförderung (GAK 2026-2029) für Waldpflegeverträge von FZus, um deren Waldbewirtschaftung zu verbessern. Besonders für Zusammenschlüsse mit hohem Kleinprivatwaldanteil (<20 ha).
Bundesförderung für private und kommunale Waldbesitzer, die ihre Wälder 10-20 Jahre nach strengeren Klimaanpassungskriterien bewirtschaften (über GAP-Standard hinausgehend). Laufzeit bis 2026 mit 900 Mio. Euro aus KTF.
Förderung der Bestandskalkung auf versauerten Standorten zur Nährstoffverbesserung. Förderfähig in der roten Kalkungskulisse Bayern, in grünen Bereichen nur in Ausnahmefällen.
Förderung für Aufarbeitung von Schadholz (Sturm, Käfer, Bruch), insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen, Waldbrand- und Hochwasserschadenersatz sowie außergewöhnliche Schadensbeseitigung.
Umfassende ELER-Förderung für Waldumbau zu klimastabilen Mischbeständen, Waldschutzmaßnahmen, Waldwegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstliche Beratung. Waldumbau-Antragsfrist bis 15.02.2026, Waldschutz bis 30.04.2026.
GAK-Förderung für anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften und Forstbetriebsverbände. Unterstützt Zusammenfassung Holzangebot, Mitgliederinformation/-aktivierung, Waldpflegeverträge, Professionalisierung und Fortbildungen. Gültig bis 31.12.2026.
Spezifische Förderung für Waldumbau mit Entwicklung standortgerechter stabiler Mischbestände. Nadelholzreinbestände ab 60 Jahren förderfähig. Naturverjüngung, Saat, Pflanzung sowie Nachbesserungen werden unterstützt.
Förderung zur Vorbeugung von Waldschäden, besonders Waldbrandschutz. Umfasst Instandsetzung von Waldwegen und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen. Antragsfenster 02.02.-30.04.2026.
Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Waldbesitzer können anerkannte forstliche Berater mit Zuschüssen nutzen.
Förderung zur Wiederverjüngung geschädigter Waldbestände nach Sturm-, Käfer- und Brandschäden. Besonders flächige Schäden förderfähig. Teil der Waldschutzförderung.
Förderung von Waldinstandsetzungen sowie Neubau forstlicher Wege nach anerkannten Regeln. Löschwasserentnahmestellen zur Waldbrandbekämpfung werden gefördert.
Zentrales Förderprogramm für forstliche Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald. Fördert Aufforstung, Waldumbau zu Mischbeständen, Wegebau, Biotop- und Artenschutz, Bodenschutzkalkung. Gültig ab 06.02.2026 mit digitalisierter Antragstellung über wald.web.nrw.de.
Förderung der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse, Schadensbeseitigung, Waldschutzmaßnahmen gegen Schadorganismen, Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen mit bis zu 80% Zuschuss, max. 50.000 EUR/Jahr. Gültig bis 31.12.2026.
Unbürokratische Direktförderung für Wiederbewaldung mit klimastabilen Baumarten. 800 EUR/ha für mind. 400 gepflanzte Bäume pro Hektar. Nur standortgerechte Arten nach Waldbaukonzept NRW förderfähig.
Zuschuss für Betreuungsdienstleistungen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (30-80% der Kosten). Unterstützt Maßnahmen wie Waldumbau, Biodiversitätsförderung, klimaangepasste Waldbewirtschaftung. Bagatellgrenze 2.000 EUR.
Bundesprogramm zur Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Gültig für 10 Jahre verlängert. Zielgruppe: Zusammenschlüsse mit mind. 50% Mitgliedern unter 20 ha Waldfläche.
Jährliche Zahlung für 10 Jahre ab Erstaufforstung zum Ausgleich des Einkommensverlustes. Teil der FöRL Privat- und Körperschaftswald.
Förderung des dauerhaften Erhalts von Alt- und Biotopbäumen zur Lebensraumsicherung wildlebender Arten. Nutzungsentschädigung für bis zu 30 Bäume je Hektar.
Grundinstandsetzung von Waldwegenetzen mit erhöhtem Fördersatz (90% statt 70%) in Gebieten mit erheblichen Waldschäden und langfristig verschlechtertem Ertrag. Teil der FöRL PKW.
Aufforstung von Schadflächen nach Sturm, Käfer- oder Brandereignissen — typisch 3.000-6.000 €/ha.
Umwandlung von Reinbeständen in klimastabile Mischwälder.
Bau und Instandhaltung von Wald-Erschließungswegen.
Naturschutzmaßnahmen im Wald (Totholz, Habitatbäume).
Kompensation von Bodenversauerung in Schadbeständen.
Pflege junger Kulturen und Schutz vor Wildverbiss.
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