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Einschlagsmeldung in Bayern

Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Bayern. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.

Frist
31. März
Format
formlos
Elektronisch
Nein
Kahlschlag-Grenze
2,0 ha

Wer muss melden — und an wen?

Meldepflichtig sind

  • Privatwaldbesitzer in Bayern
  • Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)
  • Kommunal- und Gemeindewaldbesitzer
  • Wer Holz vermarkten oder verkaufen möchte

Zuständige Behörde

AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

Format: formlos · Elektronisch: Nein

In 5 Schritten zur Einschlagsmeldung

  1. 1

    Erntemenge erfassen

    Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.

  2. 2

    Einschlagsart bestimmen

    Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Bayern unterscheidet AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) nach diesen Kategorien.

  3. 3

    Meldung erstellen

    Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.

  4. 4

    An die Behörde senden

    Übermittle die Meldung an AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.

  5. 5

    Frist einhalten

    Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Bayern Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.

Verwandte forstrechtliche Pflichten in Bayern

Kahlschlag-Genehmigung

Ab 2,0 ha genehmigungspflichtig.

Wiederaufforstung

Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.

Borkenkäfer-Aufarbeitung

Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.

EUDR-Sorgfaltserklärung

Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →

Förderprogramme in Bayern

  • WALDFÖPR 2025 (Waldbauliches Förderprogramm)

    Förderung für Waldumbau, Aufforstung, Wiederbewaldung, Waldschutz (Schadholzaufarbeitung, Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention), Bodenschutzkalkung, bodenschonende Holzbringung und Vorarbeiten. Für Privat- und Körperschaftswald.

  • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)

    Förderung naturschutzorientierter Forstwirtschaft: Erhalt von Biotopbäumen, Totholz, Lichtwaldstrukturen und Maßnahmen zur Erhaltung von FFH-Lebensraumtypen und geschützten Arten.

  • Förderung forstlicher Infrastruktur (WALDFÖPR Wegebau)

    Förderung für Neu- und Ausbau schwerlastbefahrbarer Forstwege, Walderschließung, Holzlagerplätze und forstwirtschaftliche Infrastrukturanlagen zur Bewältigung von Waldschutzmaßnahmen und Waldumbau.

  • FORSTZUSR 2026 (Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse)

    Förderung für projektbezogene Maßnahmen von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FZus), ab 01.01.2026 gültig bis 31.12.2028. Unterstützung zur Überwindung von Flächenbesitzzersplitterung und Walderschließung.

  • GAK - Waldpflegeverträge für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

    Bundesförderung (GAK 2026-2029) für Waldpflegeverträge von FZus, um deren Waldbewirtschaftung zu verbessern. Besonders für Zusammenschlüsse mit hohem Kleinprivatwaldanteil (<20 ha).

  • Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement (Bund/BMEL)

    Bundesförderung für private und kommunale Waldbesitzer, die ihre Wälder 10-20 Jahre nach strengeren Klimaanpassungskriterien bewirtschaften (über GAP-Standard hinausgehend). Laufzeit bis 2026 mit 900 Mio. Euro aus KTF.

  • Bodenschutzkalkung (Teil WALDFÖPR 2025)

    Förderung der Bestandskalkung auf versauerten Standorten zur Nährstoffverbesserung. Förderfähig in der roten Kalkungskulisse Bayern, in grünen Bereichen nur in Ausnahmefällen.

  • Schadensbeseitigung und Waldschutz (WALDFÖPR 2025)

    Förderung für Aufarbeitung von Schadholz (Sturm, Käfer, Bruch), insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen, Waldbrand- und Hochwasserschadenersatz sowie außergewöhnliche Schadensbeseitigung.

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Häufige Fragen

Wer muss in Bayern eine Einschlagsmeldung abgeben?

Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Bayern, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) fest.

Bis wann muss die Einschlagsmeldung eingereicht werden?

Die Meldefrist in Bayern ist 31. März.

Wie wird die Meldung abgegeben?

Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).

Ab welcher Fläche ist ein Kahlschlag genehmigungspflichtig?

In Bayern ab 2,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Wie schnell muss befallenes Holz nach Borkenkäfer-Befund aufgearbeitet werden?

Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.

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Einschlagsmeldung in anderen Regionen (Deutschland)

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Bayern. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.