Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Bayern. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.
AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
Format: formlos · Elektronisch: Nein
Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.
Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Bayern unterscheidet AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) nach diesen Kategorien.
Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.
Übermittle die Meldung an AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Bayern Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.
Ab 2,0 ha genehmigungspflichtig.
Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.
Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.
Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →
Förderung für Waldumbau, Aufforstung, Wiederbewaldung, Waldschutz (Schadholzaufarbeitung, Borkenkäferbekämpfung, Waldbrandprävention), Bodenschutzkalkung, bodenschonende Holzbringung und Vorarbeiten. Für Privat- und Körperschaftswald.
Förderung naturschutzorientierter Forstwirtschaft: Erhalt von Biotopbäumen, Totholz, Lichtwaldstrukturen und Maßnahmen zur Erhaltung von FFH-Lebensraumtypen und geschützten Arten.
Förderung für Neu- und Ausbau schwerlastbefahrbarer Forstwege, Walderschließung, Holzlagerplätze und forstwirtschaftliche Infrastrukturanlagen zur Bewältigung von Waldschutzmaßnahmen und Waldumbau.
Förderung für projektbezogene Maßnahmen von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FZus), ab 01.01.2026 gültig bis 31.12.2028. Unterstützung zur Überwindung von Flächenbesitzzersplitterung und Walderschließung.
Bundesförderung (GAK 2026-2029) für Waldpflegeverträge von FZus, um deren Waldbewirtschaftung zu verbessern. Besonders für Zusammenschlüsse mit hohem Kleinprivatwaldanteil (<20 ha).
Bundesförderung für private und kommunale Waldbesitzer, die ihre Wälder 10-20 Jahre nach strengeren Klimaanpassungskriterien bewirtschaften (über GAP-Standard hinausgehend). Laufzeit bis 2026 mit 900 Mio. Euro aus KTF.
Förderung der Bestandskalkung auf versauerten Standorten zur Nährstoffverbesserung. Förderfähig in der roten Kalkungskulisse Bayern, in grünen Bereichen nur in Ausnahmefällen.
Förderung für Aufarbeitung von Schadholz (Sturm, Käfer, Bruch), insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen, Waldbrand- und Hochwasserschadenersatz sowie außergewöhnliche Schadensbeseitigung.
Mit Waldpilot dokumentierst du alle förderrelevanten Maßnahmen lückenlos.
Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Bayern, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) fest.
Die Meldefrist in Bayern ist 31. März.
Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).
In Bayern ab 2,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.
Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.
Kostenlos startenHinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Bayern. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.