Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Saarland. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.
Forstbehörde
Format: formlos · Elektronisch: Nein
Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.
Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Saarland unterscheidet Forstbehörde nach diesen Kategorien.
Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.
Übermittle die Meldung an Forstbehörde. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Saarland Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.
Ab 1,0 ha genehmigungspflichtig.
Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.
Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.
Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →
Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Saarland, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Forstbehörde fest.
Die Meldefrist in Saarland ist 31. März.
Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Forstbehörde.
In Saarland ab 1,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.
Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.
Kostenlos startenHinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Saarland. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.