Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Rheinland-Pfalz. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.
Forstbehörde
Format: formlos · Elektronisch: Nein
Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.
Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Rheinland-Pfalz unterscheidet Forstbehörde nach diesen Kategorien.
Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.
Übermittle die Meldung an Forstbehörde. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Rheinland-Pfalz Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.
Ab 1,0 ha genehmigungspflichtig.
Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.
Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.
Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →
Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Rheinland-Pfalz, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Forstbehörde fest.
Die Meldefrist in Rheinland-Pfalz ist 31. März.
Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Forstbehörde.
In Rheinland-Pfalz ab 1,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.
Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.
Kostenlos startenHinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Rheinland-Pfalz. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.