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Einschlagsmeldung in Baden-Württemberg

Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Baden-Württemberg. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.

Frist
31. März
Format
digital
Elektronisch
Ja
Kahlschlag-Grenze
0,5 ha

Wer muss melden — und an wen?

Meldepflichtig sind

  • Privatwaldbesitzer in Baden-Württemberg
  • Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)
  • Kommunal- und Gemeindewaldbesitzer
  • Wer Holz vermarkten oder verkaufen möchte

Zuständige Behörde

ForstBW / Untere Forstbehörde

Format: digital · Elektronisch: Ja

In 5 Schritten zur Einschlagsmeldung

  1. 1

    Erntemenge erfassen

    Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.

  2. 2

    Einschlagsart bestimmen

    Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Baden-Württemberg unterscheidet ForstBW / Untere Forstbehörde nach diesen Kategorien.

  3. 3

    Meldung erstellen

    Format: digital. Du kannst die Meldung elektronisch über das Portal von ForstBW / Untere Forstbehörde einreichen.

  4. 4

    An die Behörde senden

    Übermittle die Meldung an ForstBW / Untere Forstbehörde. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.

  5. 5

    Frist einhalten

    Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Baden-Württemberg Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.

Verwandte forstrechtliche Pflichten in Baden-Württemberg

Kahlschlag-Genehmigung

Ab 0,5 ha genehmigungspflichtig.

Wiederaufforstung

Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.

Borkenkäfer-Aufarbeitung

Befallene Bäume innerhalb von 3 Wochen aufarbeiten.

EUDR-Sorgfaltserklärung

Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →

Förderprogramme in Baden-Württemberg

  • Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) - Teile A/B - Naturnahe Waldbewirtschaftung

    Förderung für Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Waldumbau, Jungbestandspflege und naturnahe Bewirtschaftung durch Pflanzen, Saatgut und Arbeitsaufwände. Gilt für Private und Kommunen.

  • Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) - Teil F - Extremwetterfolgen

    Förderung zur Beseitigung von Sturmholz, Käferholzaufarbeitung, Borkenkäfer-Monitoring und Wiederbewaldung nach Schadereignissen (Sturm, Käfer, Dürre). Sätze z.B. 6€/Festmeter für Aufarbeitung.

  • Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) - Teil E - Waldnaturschutz

    Förderung für Waldnaturschutzmaßnahmen: Waldbiotope, Lebensstätten für FFH-Arten, Alt- und Biotopbäume sowie Auerhuhnhabitate. Zielflächenförderung für Biodiversität.

  • Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) - Bodenschutzkalkung

    Regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung zur Regeneration versauerter Waldböden mit Dolomit oder Dolomit-Holzasche-Gemisch. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt. EU-kofinanziert.

  • Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) - Forstliche Infrastruktur

    Förderung für Waldbau- und Erschließungswege, Holzlagerplätze, Forsttechnik und Gemeinschaftswälder sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. EU-kofinanziert.

  • Klimaangepasstes Waldmanagement (KAW)

    Bundesweites Förderprogramm mit 900 Mio. Euro bis 2026 für Waldbesitzer zur Anpassung an Klimakrise. Förderung bei Einhaltung von 11 Waldmanagement-Kriterien. 55-100€/ha/Jahr. Richtlinie ausgeschöpft (Stand Oktober 2024), aber Bindungsfristen bis 2026 laufend.

  • Vertragsnaturschutz Wald (VNS Wald)

    Förderung für freiwillige Naturschutzmaßnahmen im Kommunal- und Privatwald zur Sicherung von FFH-Waldlebensraumtypen und biologischer Vielfalt. Flächenpauschalen für Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen.

  • Forsttechnik und Mechanisierung

    Förderung für Forstmaschinen, Ersatzteilversorgung und technische Ausstattung zur Modernisierung forstlicher Betriebe. EU-kofinanziert.

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Häufige Fragen

Wer muss in Baden-Württemberg eine Einschlagsmeldung abgeben?

Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Baden-Württemberg, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde ForstBW / Untere Forstbehörde fest.

Bis wann muss die Einschlagsmeldung eingereicht werden?

Die Meldefrist in Baden-Württemberg ist 31. März.

Wie wird die Meldung abgegeben?

Format: digital. Eine elektronische Meldung über das Portal von ForstBW / Untere Forstbehörde ist möglich.

Ab welcher Fläche ist ein Kahlschlag genehmigungspflichtig?

In Baden-Württemberg ab 0,5 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Wie schnell muss befallenes Holz nach Borkenkäfer-Befund aufgearbeitet werden?

Innerhalb von 3 Wochen ab Erkennen des Befalls.

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Einschlagsmeldung in anderen Regionen (Deutschland)

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Baden-Württemberg. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.