Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Nordrhein-Westfalen. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.
Regionalforstamt / Wald und Holz NRW
Format: amtlich · Elektronisch: Nein
Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.
Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet Regionalforstamt / Wald und Holz NRW nach diesen Kategorien.
Format: amtlich. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.
Übermittle die Meldung an Regionalforstamt / Wald und Holz NRW. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Nordrhein-Westfalen Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.
Ab 1,0 ha genehmigungspflichtig.
Innerhalb von 2 Jahren nach Räumung.
Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.
Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →
Zentrales Förderprogramm für forstliche Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald. Fördert Aufforstung, Waldumbau zu Mischbeständen, Wegebau, Biotop- und Artenschutz, Bodenschutzkalkung. Gültig ab 06.02.2026 mit digitalisierter Antragstellung über wald.web.nrw.de.
Förderung der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse, Schadensbeseitigung, Waldschutzmaßnahmen gegen Schadorganismen, Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen mit bis zu 80% Zuschuss, max. 50.000 EUR/Jahr. Gültig bis 31.12.2026.
Unbürokratische Direktförderung für Wiederbewaldung mit klimastabilen Baumarten. 800 EUR/ha für mind. 400 gepflanzte Bäume pro Hektar. Nur standortgerechte Arten nach Waldbaukonzept NRW förderfähig.
Zuschuss für Betreuungsdienstleistungen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (30-80% der Kosten). Unterstützt Maßnahmen wie Waldumbau, Biodiversitätsförderung, klimaangepasste Waldbewirtschaftung. Bagatellgrenze 2.000 EUR.
Bundesprogramm zur Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Gültig für 10 Jahre verlängert. Zielgruppe: Zusammenschlüsse mit mind. 50% Mitgliedern unter 20 ha Waldfläche.
Jährliche Zahlung für 10 Jahre ab Erstaufforstung zum Ausgleich des Einkommensverlustes. Teil der FöRL Privat- und Körperschaftswald.
Förderung des dauerhaften Erhalts von Alt- und Biotopbäumen zur Lebensraumsicherung wildlebender Arten. Nutzungsentschädigung für bis zu 30 Bäume je Hektar.
Grundinstandsetzung von Waldwegenetzen mit erhöhtem Fördersatz (90% statt 70%) in Gebieten mit erheblichen Waldschäden und langfristig verschlechtertem Ertrag. Teil der FöRL PKW.
Mit Waldpilot dokumentierst du alle förderrelevanten Maßnahmen lückenlos.
Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Nordrhein-Westfalen, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Regionalforstamt / Wald und Holz NRW fest.
Die Meldefrist in Nordrhein-Westfalen ist 31. März.
Format: amtlich. Die Meldung erfolgt schriftlich an Regionalforstamt / Wald und Holz NRW.
In Nordrhein-Westfalen ab 1,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen.
Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.
Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.
Kostenlos startenHinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Nordrhein-Westfalen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.