🇩🇪 Deutschland · Nordrhein-Westfalen

Einschlagsmeldung in Nordrhein-Westfalen

Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Nordrhein-Westfalen. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.

Frist
31. März
Format
amtlich
Elektronisch
Nein
Kahlschlag-Grenze
1,0 ha

Wer muss melden — und an wen?

Meldepflichtig sind

  • Privatwaldbesitzer in Nordrhein-Westfalen
  • Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)
  • Kommunal- und Gemeindewaldbesitzer
  • Wer Holz vermarkten oder verkaufen möchte

Zuständige Behörde

Regionalforstamt / Wald und Holz NRW

Format: amtlich · Elektronisch: Nein

In 5 Schritten zur Einschlagsmeldung

  1. 1

    Erntemenge erfassen

    Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.

  2. 2

    Einschlagsart bestimmen

    Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet Regionalforstamt / Wald und Holz NRW nach diesen Kategorien.

  3. 3

    Meldung erstellen

    Format: amtlich. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.

  4. 4

    An die Behörde senden

    Übermittle die Meldung an Regionalforstamt / Wald und Holz NRW. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.

  5. 5

    Frist einhalten

    Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Nordrhein-Westfalen Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.

Verwandte forstrechtliche Pflichten in Nordrhein-Westfalen

Kahlschlag-Genehmigung

Ab 1,0 ha genehmigungspflichtig.

Wiederaufforstung

Innerhalb von 2 Jahren nach Räumung.

Borkenkäfer-Aufarbeitung

Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.

EUDR-Sorgfaltserklärung

Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →

Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

  • FöRL Privat- und Körperschaftswald (PKW-Richtlinie)

    Zentrales Förderprogramm für forstliche Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald. Fördert Aufforstung, Waldumbau zu Mischbeständen, Wegebau, Biotop- und Artenschutz, Bodenschutzkalkung. Gültig ab 06.02.2026 mit digitalisierter Antragstellung über wald.web.nrw.de.

  • Förderrichtlinien Extremwetterfolgen (FöRL EW)

    Förderung der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse, Schadensbeseitigung, Waldschutzmaßnahmen gegen Schadorganismen, Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen mit bis zu 80% Zuschuss, max. 50.000 EUR/Jahr. Gültig bis 31.12.2026.

  • Wiederbewaldungsprämie (WBP)

    Unbürokratische Direktförderung für Wiederbewaldung mit klimastabilen Baumarten. 800 EUR/ha für mind. 400 gepflanzte Bäume pro Hektar. Nur standortgerechte Arten nach Waldbaukonzept NRW förderfähig.

  • Förderung der Direkten Dienstleistungen in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

    Zuschuss für Betreuungsdienstleistungen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (30-80% der Kosten). Unterstützt Maßnahmen wie Waldumbau, Biodiversitätsförderung, klimaangepasste Waldbewirtschaftung. Bagatellgrenze 2.000 EUR.

  • Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse - Waldpflegeverträge (GAK 2026-2029)

    Bundesprogramm zur Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Gültig für 10 Jahre verlängert. Zielgruppe: Zusammenschlüsse mit mind. 50% Mitgliedern unter 20 ha Waldfläche.

  • Einkommensverlustprämie bei Erstaufforstung

    Jährliche Zahlung für 10 Jahre ab Erstaufforstung zum Ausgleich des Einkommensverlustes. Teil der FöRL Privat- und Körperschaftswald.

  • Waldbauliche Maßnahmen - Alt- und Biotopbäume

    Förderung des dauerhaften Erhalts von Alt- und Biotopbäumen zur Lebensraumsicherung wildlebender Arten. Nutzungsentschädigung für bis zu 30 Bäume je Hektar.

  • Erhöhte Wegebauförderung in ertragsschwachen Gebieten

    Grundinstandsetzung von Waldwegenetzen mit erhöhtem Fördersatz (90% statt 70%) in Gebieten mit erheblichen Waldschäden und langfristig verschlechtertem Ertrag. Teil der FöRL PKW.

Mit Waldpilot dokumentierst du alle förderrelevanten Maßnahmen lückenlos.

Häufige Fragen

Wer muss in Nordrhein-Westfalen eine Einschlagsmeldung abgeben?

Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Nordrhein-Westfalen, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Regionalforstamt / Wald und Holz NRW fest.

Bis wann muss die Einschlagsmeldung eingereicht werden?

Die Meldefrist in Nordrhein-Westfalen ist 31. März.

Wie wird die Meldung abgegeben?

Format: amtlich. Die Meldung erfolgt schriftlich an Regionalforstamt / Wald und Holz NRW.

Ab welcher Fläche ist ein Kahlschlag genehmigungspflichtig?

In Nordrhein-Westfalen ab 1,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen.

Wie schnell muss befallenes Holz nach Borkenkäfer-Befund aufgearbeitet werden?

Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.

Einschlagsmeldung in Nordrhein-Westfalen digital erledigen

Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.

Kostenlos starten

Einschlagsmeldung in anderen Regionen (Deutschland)

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Nordrhein-Westfalen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.