🇩🇪 Deutschland · Brandenburg

Einschlagsmeldung in Brandenburg

Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Brandenburg. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.

Frist
31. März
Format
formlos
Elektronisch
Nein
Kahlschlag-Grenze
1,0 ha

Wer muss melden — und an wen?

Meldepflichtig sind

  • Privatwaldbesitzer in Brandenburg
  • Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)
  • Kommunal- und Gemeindewaldbesitzer
  • Wer Holz vermarkten oder verkaufen möchte

Zuständige Behörde

Forstbehörde

Format: formlos · Elektronisch: Nein

In 5 Schritten zur Einschlagsmeldung

  1. 1

    Erntemenge erfassen

    Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.

  2. 2

    Einschlagsart bestimmen

    Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Brandenburg unterscheidet Forstbehörde nach diesen Kategorien.

  3. 3

    Meldung erstellen

    Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.

  4. 4

    An die Behörde senden

    Übermittle die Meldung an Forstbehörde. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.

  5. 5

    Frist einhalten

    Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Brandenburg Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.

Verwandte forstrechtliche Pflichten in Brandenburg

Kahlschlag-Genehmigung

Ab 1,0 ha genehmigungspflichtig.

Wiederaufforstung

Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.

Borkenkäfer-Aufarbeitung

Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.

EUDR-Sorgfaltserklärung

Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →

Förderprogramme in Brandenburg

  • EU-Forst-RL (Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben)

    Umfassende ELER-Förderung für Waldumbau zu klimastabilen Mischbeständen, Waldschutzmaßnahmen, Waldwegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstliche Beratung. Waldumbau-Antragsfrist bis 15.02.2026, Waldschutz bis 30.04.2026.

  • MLUK-Forst-RL-FWZ (Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse)

    GAK-Förderung für anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften und Forstbetriebsverbände. Unterstützt Zusammenfassung Holzangebot, Mitgliederinformation/-aktivierung, Waldpflegeverträge, Professionalisierung und Fortbildungen. Gültig bis 31.12.2026.

  • Waldumbau-Maßnahmen (Naturverjüngung, Saat, Pflanzung)

    Spezifische Förderung für Waldumbau mit Entwicklung standortgerechter stabiler Mischbestände. Nadelholzreinbestände ab 60 Jahren förderfähig. Naturverjüngung, Saat, Pflanzung sowie Nachbesserungen werden unterstützt.

  • Waldschutzmaßnahmen (Brandschutz, Wegeerschließung)

    Förderung zur Vorbeugung von Waldschäden, besonders Waldbrandschutz. Umfasst Instandsetzung von Waldwegen und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen. Antragsfenster 02.02.-30.04.2026.

  • Forstliche Beratung (Maßnahmenbereich II)

    Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Waldbesitzer können anerkannte forstliche Berater mit Zuschüssen nutzen.

  • Schadensbeseitigung nach Extremwetter

    Förderung zur Wiederverjüngung geschädigter Waldbestände nach Sturm-, Käfer- und Brandschäden. Besonders flächige Schäden förderfähig. Teil der Waldschutzförderung.

  • Waldwegebau und Infrastruktur

    Förderung von Waldinstandsetzungen sowie Neubau forstlicher Wege nach anerkannten Regeln. Löschwasserentnahmestellen zur Waldbrandbekämpfung werden gefördert.

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Häufige Fragen

Wer muss in Brandenburg eine Einschlagsmeldung abgeben?

Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Brandenburg, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Forstbehörde fest.

Bis wann muss die Einschlagsmeldung eingereicht werden?

Die Meldefrist in Brandenburg ist 31. März.

Wie wird die Meldung abgegeben?

Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Forstbehörde.

Ab welcher Fläche ist ein Kahlschlag genehmigungspflichtig?

In Brandenburg ab 1,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Wie schnell muss befallenes Holz nach Borkenkäfer-Befund aufgearbeitet werden?

Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.

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Einschlagsmeldung in anderen Regionen (Deutschland)

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Brandenburg. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.