Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Brandenburg. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.
Forstbehörde
Format: formlos · Elektronisch: Nein
Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.
Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Brandenburg unterscheidet Forstbehörde nach diesen Kategorien.
Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.
Übermittle die Meldung an Forstbehörde. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Brandenburg Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.
Ab 1,0 ha genehmigungspflichtig.
Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.
Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.
Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →
Umfassende ELER-Förderung für Waldumbau zu klimastabilen Mischbeständen, Waldschutzmaßnahmen, Waldwegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstliche Beratung. Waldumbau-Antragsfrist bis 15.02.2026, Waldschutz bis 30.04.2026.
GAK-Förderung für anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften und Forstbetriebsverbände. Unterstützt Zusammenfassung Holzangebot, Mitgliederinformation/-aktivierung, Waldpflegeverträge, Professionalisierung und Fortbildungen. Gültig bis 31.12.2026.
Spezifische Förderung für Waldumbau mit Entwicklung standortgerechter stabiler Mischbestände. Nadelholzreinbestände ab 60 Jahren förderfähig. Naturverjüngung, Saat, Pflanzung sowie Nachbesserungen werden unterstützt.
Förderung zur Vorbeugung von Waldschäden, besonders Waldbrandschutz. Umfasst Instandsetzung von Waldwegen und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen. Antragsfenster 02.02.-30.04.2026.
Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Waldbesitzer können anerkannte forstliche Berater mit Zuschüssen nutzen.
Förderung zur Wiederverjüngung geschädigter Waldbestände nach Sturm-, Käfer- und Brandschäden. Besonders flächige Schäden förderfähig. Teil der Waldschutzförderung.
Förderung von Waldinstandsetzungen sowie Neubau forstlicher Wege nach anerkannten Regeln. Löschwasserentnahmestellen zur Waldbrandbekämpfung werden gefördert.
Mit Waldpilot dokumentierst du alle förderrelevanten Maßnahmen lückenlos.
Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Brandenburg, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Forstbehörde fest.
Die Meldefrist in Brandenburg ist 31. März.
Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Forstbehörde.
In Brandenburg ab 1,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.
Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.
Kostenlos startenHinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Brandenburg. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.