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Einschlagsmeldung in Niedersachsen

Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Niedersachsen. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.

Frist
31. März
Format
formlos
Elektronisch
Nein
Kahlschlag-Grenze
2,0 ha

Wer muss melden — und an wen?

Meldepflichtig sind

  • Privatwaldbesitzer in Niedersachsen
  • Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)
  • Kommunal- und Gemeindewaldbesitzer
  • Wer Holz vermarkten oder verkaufen möchte

Zuständige Behörde

Niedersächsische Landesforsten / Forstamt

Format: formlos · Elektronisch: Nein

In 5 Schritten zur Einschlagsmeldung

  1. 1

    Erntemenge erfassen

    Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.

  2. 2

    Einschlagsart bestimmen

    Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Niedersachsen unterscheidet Niedersächsische Landesforsten / Forstamt nach diesen Kategorien.

  3. 3

    Meldung erstellen

    Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.

  4. 4

    An die Behörde senden

    Übermittle die Meldung an Niedersächsische Landesforsten / Forstamt. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.

  5. 5

    Frist einhalten

    Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Niedersachsen Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.

Verwandte forstrechtliche Pflichten in Niedersachsen

Kahlschlag-Genehmigung

Ab 2,0 ha genehmigungspflichtig.

Wiederaufforstung

Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.

Borkenkäfer-Aufarbeitung

Befallene Bäume innerhalb von 2 Wochen aufarbeiten.

EUDR-Sorgfaltserklärung

Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →

Häufige Fragen

Wer muss in Niedersachsen eine Einschlagsmeldung abgeben?

Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Niedersachsen, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Niedersächsische Landesforsten / Forstamt fest.

Bis wann muss die Einschlagsmeldung eingereicht werden?

Die Meldefrist in Niedersachsen ist 31. März.

Wie wird die Meldung abgegeben?

Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Niedersächsische Landesforsten / Forstamt.

Ab welcher Fläche ist ein Kahlschlag genehmigungspflichtig?

In Niedersachsen ab 2,0 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Wie schnell muss befallenes Holz nach Borkenkäfer-Befund aufgearbeitet werden?

Innerhalb von 2 Wochen ab Erkennen des Befalls.

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Einschlagsmeldung in anderen Regionen (Deutschland)

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Niedersachsen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.