Einschlagsmeldung vorbereiten: Jahresabschluss-Checkliste
Warum die Einschlagsmeldung wichtig ist
Die Einschlagsmeldung ist eine gesetzliche Pflicht nach den Landeswaldgesetzen. Sie dient der forstlichen Statistik und ist Voraussetzung für viele Förderprogramme. Wer nicht meldet, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust von Förderansprüchen.
Checkliste: Daten zusammentragen
Folgende Daten musst du für die Meldung aufbereiten:
- Eingeschlagene Menge je Baumart: Nadelholz (Fichte, Kiefer, Douglasie, Lärche, Tanne) und Laubholz (Buche, Eiche, sonstiges Laubholz) getrennt in Festmetern
- Sortimente: Stammholz, Industrieholz, Energieholz (je nach Bundesland unterschiedlich detailliert)
- Einschlagsart: Planmäßiger Einschlag oder Kalamitätsholz (Sturm, Käfer, Trockenheit)
- Fläche: Betroffene Waldfläche in Hektar
Fristen je Bundesland
Die Meldefrist ist in den meisten Bundesländern der 31. März des Folgejahres. Ausnahmen:
- Bayern: 1. März (über das AELF)
- Sachsen: 15. März
- Thüringen: 28. Februar
Häufige Fehler vermeiden
- Eigenverbrauch vergessen: Auch selbst genutztes Brennholz muss gemeldet werden
- Kalamitätsholz nicht getrennt: Sturmholz und Käferholz separat ausweisen
- Doppelmeldung: Bei FBG-Mitgliedern: Klären, ob die FBG oder der Einzelne meldet
Waldpilot aggregiert deine Holzlisten automatisch in das richtige Meldeformat. Unter Meldungen → Einschlagsmeldung findest du die fertige Übersicht zum Download.
Weiterführende Quellen
- BMEL — Wald in Deutschland
- Bundeswaldgesetz (BWaldG)
- EU-Verordnung 2023/1115 (EUDR)
- waldwissen.net — Forstliches Fachportal
Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine forstrechtliche Beratung.
Waldpilot Redaktion
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