Meldungen

Einschlagsmeldung vorbereiten: Jahresabschluss-Checkliste

WR
Waldpilot Redaktion
Veröffentlicht am 21. Oktober 2026

Warum die Einschlagsmeldung wichtig ist

Die Einschlagsmeldung ist eine gesetzliche Pflicht nach den Landeswaldgesetzen. Sie dient der forstlichen Statistik und ist Voraussetzung für viele Förderprogramme. Wer nicht meldet, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust von Förderansprüchen.

Checkliste: Daten zusammentragen

Folgende Daten musst du für die Meldung aufbereiten:

  1. Eingeschlagene Menge je Baumart: Nadelholz (Fichte, Kiefer, Douglasie, Lärche, Tanne) und Laubholz (Buche, Eiche, sonstiges Laubholz) getrennt in Festmetern
  2. Sortimente: Stammholz, Industrieholz, Energieholz (je nach Bundesland unterschiedlich detailliert)
  3. Einschlagsart: Planmäßiger Einschlag oder Kalamitätsholz (Sturm, Käfer, Trockenheit)
  4. Fläche: Betroffene Waldfläche in Hektar

Fristen je Bundesland

Die Meldefrist ist in den meisten Bundesländern der 31. März des Folgejahres. Ausnahmen:

  • Bayern: 1. März (über das AELF)
  • Sachsen: 15. März
  • Thüringen: 28. Februar

Häufige Fehler vermeiden

  • Eigenverbrauch vergessen: Auch selbst genutztes Brennholz muss gemeldet werden
  • Kalamitätsholz nicht getrennt: Sturmholz und Käferholz separat ausweisen
  • Doppelmeldung: Bei FBG-Mitgliedern: Klären, ob die FBG oder der Einzelne meldet

Waldpilot aggregiert deine Holzlisten automatisch in das richtige Meldeformat. Unter Meldungen → Einschlagsmeldung findest du die fertige Übersicht zum Download.

Weiterführende Quellen

Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine forstrechtliche Beratung.

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Waldpilot Redaktion

Founder und Lead-Developer von Waldpilot. Software-Architekt mit Schwerpunkt vertikale SaaS für unterversorgte Branchen.

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