EUDR

EUDR-Praxisbericht: Erste Erfahrungen aus dem Privatwald

WR
Waldpilot Redaktion
Veröffentlicht am 31. Juli 2026

EUDR in der Praxis: Ein Realitätscheck

Die EU-Entwaldungsverordnung ist seit Ende 2025 anwendbar. Nach den ersten Monaten der Umsetzung zeigt sich: Die Theorie ist klar, die Praxis wirft Fragen auf. Wir haben Erfahrungen von Privatwaldbesitzern und FBGs gesammelt.

Was gut funktioniert

  • Digitale Polygon-Erfassung: Waldbesitzer, die ihre Flächen bereits digital erfasst haben, können die Sorgfaltserklärung schnell erstellen
  • Standardsortimente: Für Stammholz an bekannte Abnehmer ist die EUDR ein überschaubarer Mehraufwand
  • Kooperation mit FBGs: Forstbetriebsgemeinschaften bündeln die Meldungen und unterstützen ihre Mitglieder

Wo es hakt

  • Kleinmengen: Brennholzverkauf an Selbstwerber — braucht jeder Raummeter eine Sorgfaltserklärung? Die Bagatellgrenze ist unklar.
  • IT-System der EU: Das EU-Informationssystem für Sorgfaltserklärungen hatte in den ersten Wochen technische Probleme
  • Altbestände: Holz, das vor dem Stichtag eingeschlagen, aber erst danach verkauft wird — Übergangsregelungen sind komplex
  • Zuständigkeiten: Wer ist Marktteilnehmer — der Waldbesitzer oder die FBG?

Praxis-Workarounds

  1. Sammel-Polygone: Mehrere kleine Einschlagsflächen in einem Waldort zu einem Polygon zusammenfassen (wenn unter 4 ha)
  2. Vorab-Registrierung: Alle Waldflächen einmalig als Polygone erfassen, nicht erst beim Einschlag
  3. Standardtexte: Für wiederkehrende Legalitätsnachweise Textbausteine vorbereiten

Empfehlung

Nutze den Sommer, um deine Waldflächen vollständig als Polygone in Waldpilot zu erfassen. Dann bist du für den Herbst-Einschlag vorbereitet und die Sorgfaltserklärung ist ein Klick.

Weiterführende Quellen

Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine forstrechtliche Beratung.

WR

Waldpilot Redaktion

Founder und Lead-Developer von Waldpilot. Software-Architekt mit Schwerpunkt vertikale SaaS für unterversorgte Branchen.

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