Forstliche Zusammenschlüsse: FBG, WBV und Waldgenossenschaft
Warum zusammenschließen?
In Deutschland gibt es rund 2 Millionen Privatwaldbesitzer mit einer durchschnittlichen Fläche von nur 2,4 Hektar. Einzeln ist die Vermarktung unwirtschaftlich und die Beratung teuer. Forstliche Zusammenschlüsse bündeln die Kräfte.
Organisationsformen
Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)
Die häufigste Form, gesetzlich geregelt im Bundeswaldgesetz (§ 16 BWaldG):
- Zusammenschluss von Waldbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung
- Bündelung der Holzvermarktung für bessere Preise
- Gemeinsame Beauftragung von Forstunternehmern
- Mitglieder behalten das Eigentum, die FBG organisiert
Waldbesitzervereinigung (WBV)
Ähnlich der FBG, aber oft größer und professioneller organisiert:
- Hauptamtliche Geschäftsführung
- Forstliche Beratung für Mitglieder
- Übernahme von EUDR-Pflichten (Sorgfaltserklärung als gebündelte Meldung)
Waldgenossenschaft
Eingetragene Genossenschaft nach Genossenschaftsgesetz:
- Demokratische Entscheidungsfindung (eine Stimme pro Mitglied)
- Eigene Rechtspersönlichkeit
- Geeignet für gemeinsame Investitionen (Wegebau, Maschinen)
EUDR-Pflichten gemeinsam erfüllen
Ein großer Vorteil forstlicher Zusammenschlüsse: Die EUDR-Sorgfaltspflichten können gebündelt werden. Die FBG oder WBV übernimmt als Marktteilnehmer die Sorgfaltserklärung für das Holz ihrer Mitglieder — das spart dem einzelnen Waldbesitzer erheblichen Aufwand.
Beitritt empfohlen
Für Privatwaldbesitzer unter 50 Hektar ist der Beitritt zu einer FBG oder WBV fast immer sinnvoll. Die Mitgliedsbeiträge liegen typisch bei 1 bis 3 Euro pro Hektar und Jahr. Waldpilot unterstützt die Datenerfassung für FBG-Mitglieder und erleichtert die Zusammenarbeit.
Weiterführende Quellen
- BMEL — Wald in Deutschland
- Bundeswaldgesetz (BWaldG)
- EU-Verordnung 2023/1115 (EUDR)
- waldwissen.net — Forstliches Fachportal
Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine forstrechtliche Beratung.
Waldpilot Redaktion
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