🇨🇭 Schweiz · Basel-Landschaft

Einschlagsmeldung in Basel-Landschaft

Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Basel-Landschaft. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.

Frist
31. März
Format
formlos
Elektronisch
Nein
Kahlschlag-Grenze
0,5 ha

Wer muss melden — und an wen?

Meldepflichtig sind

  • Privatwaldbesitzer in Basel-Landschaft
  • Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)
  • Kommunal- und Gemeindewaldbesitzer
  • Wer Holz vermarkten oder verkaufen möchte

Zuständige Behörde

Kantonsforstamt

Format: formlos · Elektronisch: Nein

In 5 Schritten zur Einschlagsmeldung

  1. 1

    Erntemenge erfassen

    Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.

  2. 2

    Einschlagsart bestimmen

    Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Basel-Landschaft unterscheidet Kantonsforstamt nach diesen Kategorien.

  3. 3

    Meldung erstellen

    Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.

  4. 4

    An die Behörde senden

    Übermittle die Meldung an Kantonsforstamt. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.

  5. 5

    Frist einhalten

    Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Basel-Landschaft Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.

Verwandte forstrechtliche Pflichten in Basel-Landschaft

Kahlschlag-Genehmigung

Ab 0,5 ha genehmigungspflichtig.

Wiederaufforstung

Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.

Borkenkäfer-Aufarbeitung

Befallene Bäume innerhalb von 4 Wochen aufarbeiten.

Häufige Fragen

Wer muss in Basel-Landschaft eine Einschlagsmeldung abgeben?

Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Basel-Landschaft, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Kantonsforstamt fest.

Bis wann muss die Einschlagsmeldung eingereicht werden?

Die Meldefrist in Basel-Landschaft ist 31. März.

Wie wird die Meldung abgegeben?

Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Kantonsforstamt.

Ab welcher Fläche ist ein Kahlschlag genehmigungspflichtig?

In Basel-Landschaft ab 0,5 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Wie schnell muss befallenes Holz nach Borkenkäfer-Befund aufgearbeitet werden?

Innerhalb von 4 Wochen ab Erkennen des Befalls.

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Einschlagsmeldung in anderen Regionen (Schweiz)

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Basel-Landschaft. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.