🇨🇭 Schweiz · Bern

Einschlagsmeldung in Bern

Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Bern. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.

Frist
31. März
Format
formlos
Elektronisch
Nein
Kahlschlag-Grenze
0,5 ha

Wer muss melden — und an wen?

Meldepflichtig sind

  • Privatwaldbesitzer in Bern
  • Forstbetriebe und Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)
  • Kommunal- und Gemeindewaldbesitzer
  • Wer Holz vermarkten oder verkaufen möchte

Zuständige Behörde

Kantonsforstamt

Format: formlos · Elektronisch: Nein

In 5 Schritten zur Einschlagsmeldung

  1. 1

    Erntemenge erfassen

    Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.

  2. 2

    Einschlagsart bestimmen

    Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Bern unterscheidet Kantonsforstamt nach diesen Kategorien.

  3. 3

    Meldung erstellen

    Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.

  4. 4

    An die Behörde senden

    Übermittle die Meldung an Kantonsforstamt. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.

  5. 5

    Frist einhalten

    Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Bern Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.

Verwandte forstrechtliche Pflichten in Bern

Kahlschlag-Genehmigung

Ab 0,5 ha genehmigungspflichtig.

Wiederaufforstung

Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.

Borkenkäfer-Aufarbeitung

Befallene Bäume innerhalb von 4 Wochen aufarbeiten.

Häufige Fragen

Wer muss in Bern eine Einschlagsmeldung abgeben?

Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Bern, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Kantonsforstamt fest.

Bis wann muss die Einschlagsmeldung eingereicht werden?

Die Meldefrist in Bern ist 31. März.

Wie wird die Meldung abgegeben?

Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Kantonsforstamt.

Ab welcher Fläche ist ein Kahlschlag genehmigungspflichtig?

In Bern ab 0,5 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Wie schnell muss befallenes Holz nach Borkenkäfer-Befund aufgearbeitet werden?

Innerhalb von 4 Wochen ab Erkennen des Befalls.

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Einschlagsmeldung in anderen Regionen (Schweiz)

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Bern. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.