Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Waadt. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.
Kantonsforstamt
Format: formlos · Elektronisch: Nein
Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.
Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Waadt unterscheidet Kantonsforstamt nach diesen Kategorien.
Format: formlos. Die Meldung muss schriftlich oder per Formular erstellt werden.
Übermittle die Meldung an Kantonsforstamt. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Waadt Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.
Ab 0,5 ha genehmigungspflichtig.
Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.
Befallene Bäume innerhalb von 4 Wochen aufarbeiten.
Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Waadt, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde Kantonsforstamt fest.
Die Meldefrist in Waadt ist 31. März.
Format: formlos. Die Meldung erfolgt schriftlich an Kantonsforstamt.
In Waadt ab 0,5 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Innerhalb von 4 Wochen ab Erkennen des Befalls.
Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.
Kostenlos startenHinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 09.04.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Waadt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.