EUDR · Pflicht ab 2026

EUDR-Sammelerklärung in der FBG

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) bündeln das Holz vieler Mitglieder. Für die EUDR-Compliance bedeutet das: Eine Sammelerklärung kann viel Aufwand sparen — wenn sie korrekt erstellt wird.

Häufige Fragen

Darf eine FBG eine Sammelerklärung für mehrere Mitglieder abgeben?

Ja. Die EUDR erlaubt es Marktteilnehmern, mehrere Erntestandorte in einer Sorgfaltserklärung zu bündeln — sofern alle Standorte korrekt mit Geokoordinaten und Erntedaten erfasst sind.

Wer ist bei einer FBG-Sammelerklärung der Marktteilnehmer?

Wenn die FBG das Holz im eigenen Namen verkauft (Erstinverkehrbringer), ist sie Marktteilnehmer. Wenn die FBG nur als Vermittler auftritt, bleibt jeder einzelne Waldbesitzer Marktteilnehmer.

Welche Daten müssen pro Mitglied dokumentiert werden?

Geokoordinaten der Erntefläche, Erntedatum, Holzart, Mengenangabe in m³ und eine Risikobewertung. Bei Flächen über 4 ha: GPS-Polygon.

Wie funktioniert die FBG-Sammelerklärung mit Waldpilot?

Waldpilot bietet ein FBG-Modul, in dem Mitglieder ihre Bestände selbst erfassen. Die FBG kann beliebig viele Bestände in einer Sammelerklärung bündeln und als PDF generieren.

EUDR-Compliance mit Waldpilot

Generiere Sorgfaltserklärungen automatisch — inklusive GPS-Polygon, Referenznummer und PDF-Export.

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Diese Seite ist eine praxisnahe Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Originaltext der Verordnung (EU) 2023/1115.