Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) bündeln das Holz vieler Mitglieder. Für die EUDR-Compliance bedeutet das: Eine Sammelerklärung kann viel Aufwand sparen — wenn sie korrekt erstellt wird.
Ja. Die EUDR erlaubt es Marktteilnehmern, mehrere Erntestandorte in einer Sorgfaltserklärung zu bündeln — sofern alle Standorte korrekt mit Geokoordinaten und Erntedaten erfasst sind.
Wenn die FBG das Holz im eigenen Namen verkauft (Erstinverkehrbringer), ist sie Marktteilnehmer. Wenn die FBG nur als Vermittler auftritt, bleibt jeder einzelne Waldbesitzer Marktteilnehmer.
Geokoordinaten der Erntefläche, Erntedatum, Holzart, Mengenangabe in m³ und eine Risikobewertung. Bei Flächen über 4 ha: GPS-Polygon.
Waldpilot bietet ein FBG-Modul, in dem Mitglieder ihre Bestände selbst erfassen. Die FBG kann beliebig viele Bestände in einer Sammelerklärung bündeln und als PDF generieren.
Generiere Sorgfaltserklärungen automatisch — inklusive GPS-Polygon, Referenznummer und PDF-Export.
Kostenlos startenDiese Seite ist eine praxisnahe Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Originaltext der Verordnung (EU) 2023/1115.