EUDR · Pflicht ab 2026

EUDR und die Schweiz

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied — die EUDR gilt formal nicht direkt. Aber: Schweizer Holzexporteure in die EU sind faktisch betroffen, weil EU-Käufer eine DDS-Referenznummer verlangen.

Häufige Fragen

Gilt die EUDR auch in der Schweiz?

Direkt nein, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Indirekt aber ja: Sobald Schweizer Holz in die EU exportiert wird, müssen die EU-Käufer eine DDS-Sorgfaltserklärung haben — die der Schweizer Lieferant beistellen muss.

Wer ist Marktteilnehmer bei einem Export aus der Schweiz in die EU?

Der EU-seitige Importeur ist Marktteilnehmer im Sinne der EUDR. Er ist verpflichtet, Geokoordinaten und alle weiteren Daten beizubringen — und wird sie vom Schweizer Lieferanten verlangen.

Welche Daten muss ich als Schweizer Lieferant bereitstellen?

Dieselben wie ein EU-Marktteilnehmer: GPS-Koordinaten der Erntefläche, Holzart, Mengenangabe, Erntedatum und eine Risikobewertung gemäß EUDR.

Was ist mit dem Schweizer Binnenmarkt?

Innerhalb der Schweiz gilt die EUDR nicht. Wer ausschließlich an Schweizer Käufer verkauft, ist nicht direkt betroffen — sollte aber prüfen, ob Käufer wiederum exportieren.

Sollten Schweizer Waldbesitzer trotzdem EUDR-konform dokumentieren?

Ja. Wer als Lieferant für EU-Käufer attraktiv bleiben will, sollte alle Daten EUDR-konform erfassen. Die Schweizer BAFU empfiehlt eine freiwillige Dokumentation.

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Diese Seite ist eine praxisnahe Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Originaltext der Verordnung (EU) 2023/1115.