Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied — die EUDR gilt formal nicht direkt. Aber: Schweizer Holzexporteure in die EU sind faktisch betroffen, weil EU-Käufer eine DDS-Referenznummer verlangen.
Direkt nein, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Indirekt aber ja: Sobald Schweizer Holz in die EU exportiert wird, müssen die EU-Käufer eine DDS-Sorgfaltserklärung haben — die der Schweizer Lieferant beistellen muss.
Der EU-seitige Importeur ist Marktteilnehmer im Sinne der EUDR. Er ist verpflichtet, Geokoordinaten und alle weiteren Daten beizubringen — und wird sie vom Schweizer Lieferanten verlangen.
Dieselben wie ein EU-Marktteilnehmer: GPS-Koordinaten der Erntefläche, Holzart, Mengenangabe, Erntedatum und eine Risikobewertung gemäß EUDR.
Innerhalb der Schweiz gilt die EUDR nicht. Wer ausschließlich an Schweizer Käufer verkauft, ist nicht direkt betroffen — sollte aber prüfen, ob Käufer wiederum exportieren.
Ja. Wer als Lieferant für EU-Käufer attraktiv bleiben will, sollte alle Daten EUDR-konform erfassen. Die Schweizer BAFU empfiehlt eine freiwillige Dokumentation.
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