Forstrecht & Verwaltung

EUDR-Pflichten für Privatwaldbesitzer im Detail

EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 für Privatwald

Die EU-Entwaldungsverordnung VO 2023/1115 ist das ambitionierteste Holzhandelsrecht der EU-Geschichte. Stand April 2026: Geltung verschoben, Vereinfachungsbericht der Kommission liegt vor — die Kernpflichten bleiben aber bestehen.

Wer fällt unter die EUDR?

Drei Rollen sind unterschieden:

  • Marktteilnehmer (Operator): Wer Holz erstmals in der EU in Verkehr bringt. Privatwaldbesitzer beim Direktverkauf an Sägewerk oder Endkunden.
  • Händler (Trader): Wer bereits in Verkehr gebrachtes Holz weitervertreibt — Sägewerke, Holzhandel.
  • KMU vs. Nicht-KMU: Pflichtenumfang abgestuft. Privatwaldbesitzer sind fast immer KMU oder Kleinstunternehmen.

Die zentrale Pflicht: Sorgfaltserklärung (DDS)

Vor jedem Inverkehrbringen muss eine Due Diligence Statement (DDS) im EU-Informationssystem TRACES eingereicht werden. Inhalt:

  • Holzart (botanische Bezeichnung)
  • Menge in m³
  • Geolokalisierung: Mittelpunkt-Koordinaten bei Flächen ≤ 4 ha, GPS-Polygon bei > 4 ha
  • Erntedatum
  • Lieferant und Abnehmer
  • Risikobewertung

Nach Einreichung erhältst du eine DDS-Referenznummer — diese musst du dem Käufer mitteilen.

GPS-Polygone — was die Karten leisten müssen

Bei Erntestandorten > 4 ha sind GPS-Polygone verpflichtend, im Format GeoJSON in WGS84. Anforderungen:

  • Geschlossene Polygone (kein offenes Linienzug-Ende)
  • Keine sich kreuzenden Linien
  • Genauigkeit ≤ 10 m im Feld
  • Pro Erntestandort ein eigenes Polygon

Praxis-Tipp: GPS-Polygon im Wald aufzeichnen.

Fristen und Aufbewahrung

  • Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre — alle Daten, Polygone, DDS-Referenznummern
  • Geltungsbeginn: 30.12.2026 (große Unternehmen), 30.06.2027 (KMU) — Stand April 2026
  • Stichtag „entwaldungsfrei": 31.12.2020 — die Erntefläche darf seit diesem Datum nicht entwaldet worden sein

Risikobewertung

Die EUDR verlangt eine Risikobewertung pro Lieferung. Die EU-Kommission veröffentlicht ein Länder-Benchmarking (niedriges, normales, hohes Risiko). DACH-Länder sind als niedriges Risiko klassifiziert — die Risikobewertung ist damit erleichtert, aber nicht entfallen.

Sanktionen

Bußgelder bis 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes bei juristischen Personen. Bei natürlichen Personen: nationaler Bußgeldrahmen. In Deutschland Anpassungsgesetz in Vorbereitung — geplant: bis 50.000 € pro Verstoß. Zusätzlich: Marktverbot für die betroffene Lieferung — das Holz wird unverkäuflich.

Häufige Fragen

Gilt die EUDR schon im April 2026?

Nein, der ursprüngliche Geltungsbeginn 30.12.2024 wurde verschoben — neu: 30.12.2026 für große Unternehmen, 30.06.2027 für KMU. Die Kommission hat am 30.04.2026 einen Vereinfachungsbericht vorgelegt; weitere Anpassungen werden geprüft.

Bin ich als Brennholz-Verkäufer betroffen?

Ja, sobald du Brennholz verkaufst — Brennholz fällt unter HS-Code 4401 und ist EUDR-pflichtig. Siehe <a href="/eudr-brennholz" class="text-green-700 underline underline-offset-2 hover:text-green-500">EUDR und Brennholz</a>.

Brauche ich für jeden Verkauf eine eigene DDS?

Pro Lieferung eine DDS — bei wiederkehrenden Verkäufen an denselben Käufer können Sammelerklärungen pro Quartal akzeptiert werden, sofern der Käufer das mitträgt.

Was passiert, wenn ich keine DDS habe?

Der Käufer darf das Holz nicht weitervertreiben — faktisch unverkäuflich. Plus Bußgeldrisiko und Eintrag in das öffentliche EU-Verstoßregister bei schweren Fällen.

Wie hilft mir Waldpilot?

Waldpilot erfasst Bestände als GPS-Polygon, generiert die DDS-Erklärung im richtigen Format und legt 5-Jahres-Archive an. Beim FBG-Modus auch Sammel-DDS für Mitglieder.

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