Aushaltungs- und Sortierregeln im Holzhandel
Die Rahmenvereinbarung Rohholz (RVR, 2014, neu 2020) hat den DIN/EN-Wirrwarr für den deutschen Holzhandel abgelöst. Wer Stammholz verkauft, muss die RVR-Sortierregeln verstehen — sonst gibt es Abzüge.
Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) ist eine zwischen Waldbesitzern (DFWR), Holzhandel und Sägeindustrie ausgehandelte freiwillige Norm. Sie regelt Sortenbildung, Güteklassen, Maßnahmen, Abzüge und Lieferkonditionen für Rundholz und Schnittholz.
Die RVR ist kein Gesetz, aber faktisch der Standard. Wer ohne RVR-Bezug verkauft, hat bei Streit kaum Argumente.
Bei Kalamitätsholz (Sturm, Käfer) erfolgt fast immer Abwertung in C oder D — der Käufer entscheidet.
Stärkenklassen Mittendurchmesser ohne Rinde:
Längen bei Stammholz Kurz: 4 m, 5 m, 6 m. Lang: 8 m, 10 m, 12 m, Sonderlängen verhandelbar.
Rindenabzug: Fichte/Tanne 1 cm bei L1–L3, 2 cm bei L4+. Buche, Eiche jeweils baumartenspezifisch.
Übermaß: Stammholz wird mit 1 % Längenübermaß ausgehalten — der Käufer zahlt dafür 1 % über das Aushaltungsmaß. Wer das vergisst, verschenkt Geld.
Schwammigkeit, Rotkern, Drehwuchs: Maßnahmen-Abzüge nach RVR-Tabelle.
Freiwillig — aber faktisch unumgänglich. Die meisten Sägewerke akzeptieren nur RVR-konforme Holzlisten. Wer ohne RVR-Bezug verkauft, hat bei Streit über Maßnahmen oder Sorten keine Grundlage.
Beim Selbstwerber-Modell: der Selbstwerber. Bei Vergabe an Forstunternehmen: der Forstwirt. Bei Stehendverkauf: der Käufer. Wichtig: Schriftlich vorab vereinbaren, wer aushält.
Mittendurchmesser mit Kluppe ±1 mm, Länge mit Maßband ±5 cm. Bei großen Mengen ist Werksvermaß üblich (das Sägewerk misst bei Eingang; der Verkäufer kann beobachten).
Frühere DIN-Bezeichnung. Aktuelle RVR nutzt L1–L6. Im Markt werden beide Begriffe noch parallel verwendet — 2b entspricht etwa L2/L3.
GPS-Polygone, Holzlisten, Schadensmeldungen — alles offline-tauglich, papierfrei und EUDR-konform.
Kostenlos startenBundesgesetz über Wald-Erhalt, Bewirtschaftung und Förderung
Detailregeln pro Bundesland und DACH-Land
Haftung für Bäume, Wege und Erholungssuchende
Holzhandelssicherung — die Vorgängerregelung der EUDR
EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 für Privatwald
GAK, GAP, KAP, Konditionalität, Antragsfristen