KAP, GAP, BAP, Länderprogramme
Die deutsche Forstförderung hat sich seit 2022 deutlich auf Klimaschutz und Klimaanpassung ausgerichtet. Welche Programme gibt es, wer ist berechtigt, was muss beachtet werden?
Das KAP ist ein 1,5-Mrd-€-Sonderprogramm 2022–2026 (DE). Förderfähig sind:
Der Status nach 2026 ist offen — politisch wird ein Folgeprogramm diskutiert.
Wer GAP-Direktzahlungen für Wald bezieht (begrenzt: Agroforst, Waldweide), unterliegt der EU-Konditionalität:
Verstoß = Kürzung der Auszahlung 1–100 % je nach Schwere.
Der Bundesaktionsplan Insektenschutz (BAP) fördert Maßnahmen wie Habitatbäume, Totholzanreicherung, FFH-Pflege. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert Länderprogramme. In den meisten Bundesländern fließen ELER-Mittel in die Forstförderung ein.
Bei intaktem Bestand: KAP-Erhalt (100 €/ha/Jahr). Bei Schadfläche: Wiederbewaldungs-Förderung. Beides ist nicht parallel auf gleicher Fläche möglich, aber auf unterschiedlichen Flächen kombinierbar.
Typisch 10–30 % bei Pflanzung. Bei klimaresilienter Mischpflanzung sind 70–90 % förderfähig. Bei KAP-Erhalt 100 % gefördert (kein Eigenanteil, aber Auflagen).
KAP-Erhalt verlangt PEFC oder FSC. Wiederbewaldungs-Förderung meist nicht. Zertifizierung kostet ca. 0,50–1,50 €/ha/Jahr — lohnt sich bei KAP-Antrag fast immer.
Rückforderung mit Zinsen (typisch 6 % p. a.) und Sperre für Folgeprogramme. Bei Vorsatz: Subventionsbetrug § 264 StGB.
Aktuell oft nein — Doppelvermarktungs-Verbot. EU-CRCF prüft 2026 Sonderregeln für „Stacking". Einzelfallprüfung mit Förderstelle empfohlen.
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