FFH-Gebiet
Flora-Fauna-Habitat-Gebiet — Schutzgebiet nach EU-Richtlinie 92/43/EWG mit besonderen Bewirtschaftungsauflagen.
Was ist ein FFH-Gebiet?
FFH steht für Fauna-Flora-Habitat. FFH-Gebiete sind Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie 92/43/EWG (1992) und bilden zusammen mit Vogelschutzgebieten das Netzwerk Natura 2000. In Deutschland sind rund 9,3 % der Landesfläche als FFH ausgewiesen — viele davon im Wald.
Was bedeutet das für Waldbesitzer?
- Verschlechterungsverbot: Bewirtschaftung darf den Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen nicht verschlechtern
- Bestimmte Eingriffe genehmigungspflichtig: Bestandesumbau, Wegebau, Bodenarbeiten
- Mindestbestockungen: Bei FFH-Lebensraumtypen wie Buchenwald muss Buche dominant bleiben
- Habitatbäume und Totholz: Pflicht zum Erhalt einer Mindestmenge
Förderungen
FFH-Auflagen werden durch Natura-2000-Ausgleichszahlungen kompensiert (typisch 60–120 €/ha/Jahr). Antrag bei der Förderstelle des Bundeslandes.
Praxis
Vor jedem größeren Eingriff (Hieb > 0,3 ha, Wegebau, Pflanzung nicht-heimischer Arten) Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, in schweren Fällen auch strafrechtlich verfolgt.
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