FFH-Gebiet

Flora-Fauna-Habitat-Gebiet — Schutzgebiet nach EU-Richtlinie 92/43/EWG mit besonderen Bewirtschaftungsauflagen.

Was ist ein FFH-Gebiet?

FFH steht für Fauna-Flora-Habitat. FFH-Gebiete sind Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie 92/43/EWG (1992) und bilden zusammen mit Vogelschutzgebieten das Netzwerk Natura 2000. In Deutschland sind rund 9,3 % der Landesfläche als FFH ausgewiesen — viele davon im Wald.

Was bedeutet das für Waldbesitzer?

  • Verschlechterungsverbot: Bewirtschaftung darf den Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen nicht verschlechtern
  • Bestimmte Eingriffe genehmigungspflichtig: Bestandesumbau, Wegebau, Bodenarbeiten
  • Mindestbestockungen: Bei FFH-Lebensraumtypen wie Buchenwald muss Buche dominant bleiben
  • Habitatbäume und Totholz: Pflicht zum Erhalt einer Mindestmenge

Förderungen

FFH-Auflagen werden durch Natura-2000-Ausgleichszahlungen kompensiert (typisch 60–120 €/ha/Jahr). Antrag bei der Förderstelle des Bundeslandes.

Praxis

Vor jedem größeren Eingriff (Hieb > 0,3 ha, Wegebau, Pflanzung nicht-heimischer Arten) Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, in schweren Fällen auch strafrechtlich verfolgt.

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