Aushaltung
Zerlegung gefällter Stämme in einzelne Sortimente nach Länge, Stärke und Qualität.
Was ist die Aushaltung?
Die Aushaltung bezeichnet die Zerlegung des gefällten Baumes in vermarktungsfähige Sortimente — Stammholz, Industrieholz, Brennholz. Sie geschieht beim Einschlag und entscheidet maßgeblich über den Holzerlös.
Aushaltungs-Regeln nach RVR
Die Rahmenvereinbarung Rohholz definiert Standardlängen (z. B. 4 m, 5 m bei Stammholz Kurz), Mindeststärken pro Sortiment und Übermaß-Regeln. Falsche Aushaltung kostet 10–30 % Erlös.
Wer hält aus?
Beim Selbstwerber-Modell: der Selbstwerber. Bei Forstunternehmer-Einsatz: der Forstwirt. Bei Submissionen stehender Bestände: der Käufer. Dies muss vor dem Einschlag schriftlich festgelegt sein.
Praxis-Tipps
- Wertvolle Stammabschnitte (Erdstamm Eiche, Stammhochbuche) zuerst aushalten
- Krummen Stamm in kürzeren Abschnitten — bessere Werterhaltung
- Käferholz: schnell aushalten, Industrieholz-Sortiment akzeptieren
- Übermaß 1 % bei Stammholz nicht vergessen
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