Wildschaden
Schaden an Forstpflanzen durch Schalenwild — meist über Pachtjagdvertrag dem Pächter zugewiesen.
Was ist Wildschaden?
Wildschaden bezeichnet alle Schäden an Forstpflanzen durch Schalenwild — Reh, Rotwild, Damwild, Schwarzwild. Im engeren Sinn der Forstwirtschaft: Verbiss, Fegen und Schäle.
Anzeigepflicht
Nach den meisten Pachtjagd-Verträgen muss der Waldbesitzer Wildschäden binnen 14 Tagen nach Entdeckung dem Pächter melden. Versäumte Anzeige = kein Schadenersatz.
Schadensermittlung
- Anteil verbissener oder gefegter Pflanzen pro Probefläche
- Ausfallquote bei Verjüngung
- Pflanzenpreis × Anzahl × Faktor (Kostenverlust + Folgepflege)
Bewertung
Bei flächiger Pflanzung von 5.000 Stk/ha und 30 % Verbiss: 1.500 Pflanzen × 2 € = 3.000 € Schaden plus Pflegekosten.
Wildschadensregelung im Vertrag
Üblich: vollständige Übernahme durch den Pächter, ohne Höchstgrenze. Höchstgrenzen sind für Verpächter ungünstig — Restrisiko bleibt.
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