Wildschaden

Schaden an Forstpflanzen durch Schalenwild — meist über Pachtjagdvertrag dem Pächter zugewiesen.

Was ist Wildschaden?

Wildschaden bezeichnet alle Schäden an Forstpflanzen durch Schalenwild — Reh, Rotwild, Damwild, Schwarzwild. Im engeren Sinn der Forstwirtschaft: Verbiss, Fegen und Schäle.

Anzeigepflicht

Nach den meisten Pachtjagd-Verträgen muss der Waldbesitzer Wildschäden binnen 14 Tagen nach Entdeckung dem Pächter melden. Versäumte Anzeige = kein Schadenersatz.

Schadensermittlung

  • Anteil verbissener oder gefegter Pflanzen pro Probefläche
  • Ausfallquote bei Verjüngung
  • Pflanzenpreis × Anzahl × Faktor (Kostenverlust + Folgepflege)

Bewertung

Bei flächiger Pflanzung von 5.000 Stk/ha und 30 % Verbiss: 1.500 Pflanzen × 2 € = 3.000 € Schaden plus Pflegekosten.

Wildschadensregelung im Vertrag

Üblich: vollständige Übernahme durch den Pächter, ohne Höchstgrenze. Höchstgrenzen sind für Verpächter ungünstig — Restrisiko bleibt.

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