BWaldG (Bundeswaldgesetz)
Deutsches Bundesgesetz zum Erhalt, zur Förderung und nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes.
Was regelt das BWaldG?
Das Bundeswaldgesetz (BWaldG, 1975) ist das deutsche Rahmengesetz für den Wald. Es definiert Wald, schützt vor Umwandlung und legt die Grundpflichten der Waldbewirtschaftung fest. Konkrete Detailregeln stehen im Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Kernpflichten nach § 11 BWaldG
- Ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung
- Wiederbewaldung kahlgeschlagener Flächen
- Schutzfunktion (Erosion, Wasser, Boden) erhalten
- Bekämpfung von Forstschädlingen wie dem Buchdrucker
Genehmigungspflichten
Waldumwandlung (§ 9), Erstaufforstung und Kahlschlag ab Schwellenwert sind genehmigungspflichtig. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet.
Bezug zur Praxis
Privatwaldbesitzer kommen mit dem BWaldG vor allem bei drei Anlässen in Berührung: Borkenkäfer-Befall (Bekämpfungspflicht), Holzeinschlag (siehe Einschlagsmeldung) und Wiederbewaldung. Mehr unter Forstrecht: BWaldG.
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