Einschlagsmeldung

Pflichtmeldung an die Forstbehörde über geerntetes Holz. Form und Frist variieren nach Bundesland.

Was ist die Einschlagsmeldung?

Die Einschlagsmeldung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die untere Forstbehörde über die Menge und Art des in einem Kalenderjahr geernteten Holzes. Sie dient der Bundeswaldinventur und der Kontrolle nachhaltiger Bewirtschaftung.

Was wird gemeldet?

Gemeldet werden: Holzmenge (in Festmetern), Baumart, Sortiment (Stammholz, Industrieholz, Energieholz), Art des Einschlags (Durchforstung, Endnutzung, Kalamität) und die betroffene Waldfläche.

Fristen

Die Meldefristen variieren je nach Bundesland. In den meisten Ländern muss die Meldung bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Bei Kalamitätsholz (Sturm, Borkenkäfer) gelten oft kürzere Fristen.

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