Waldbesitzarten
Privatwald, Körperschaftswald (kommunal), Staatswald — mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten je nach Bundesland.
Waldbesitzarten in Deutschland
In Deutschland wird der Wald nach seinen Eigentümern in drei Besitzarten unterteilt. Jede Besitzart unterliegt eigenen gesetzlichen Regelungen, die je nach Bundesland variieren.
Privatwald (48 %)
Knapp die Hälfte des deutschen Waldes gehört privaten Eigentümern — von Einzelpersonen über Erbengemeinschaften bis zu Unternehmen. Die durchschnittliche Privatwald-Fläche beträgt nur 2,4 ha. Rund 2 Millionen Waldbesitzer bewirtschaften oft kleine, zersplitterte Parzellen.
Pflichten: Nachhaltige Bewirtschaftung, Verkehrssicherung, Einschlagsmeldung, Borkenkäfer-Bekämpfung. Die konkrete Ausgestaltung regelt das jeweilige Landeswaldgesetz.
Körperschaftswald (19 %)
Wald im Eigentum von Gemeinden, Städten, Kirchen oder Stiftungen. Er wird oft durch kommunale Forstämter oder die Landesforstverwaltung bewirtschaftet. Wirtschaftliche Erträge fließen in den kommunalen Haushalt.
Staatswald (33 %)
Wald im Eigentum des Bundes oder der Länder. Wird von den Landesforstbetrieben (z. B. BaySF, ForstBW, HessenForst) bewirtschaftet. Neben der Holzproduktion stehen hier oft Naturschutz, Erholung und Wasserschutz im Vordergrund.
Relevanz für Waldpilot
Waldpilot richtet sich primär an Privatwaldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften (FBGs), die ohne eigenes Forstamt ihre Bestände verwalten müssen. Die Anforderungen (Einschlagsmeldung, EUDR, Borkenkäfer-Monitoring) variieren je nach Bundesland — Waldpilot bildet diese Unterschiede per Bundesland-Konfiguration ab.
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