BJagdG (Bundesjagdgesetz)
Bundesgesetz zur Regelung des Jagdwesens in Deutschland, ergänzt durch Landesjagdgesetze.
Was ist das BJagdG?
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG, in Kraft seit 1953) ist die Rahmengesetzgebung für die Jagd in Deutschland. Konkret ausgestaltet wird es durch die jeweiligen Landesjagdgesetze.
Wichtige Eckpunkte
- Reviersystem: Eigenjagd ab 75 ha zusammenhängender Fläche, sonst gemeinschaftliches Jagdrevier
- Mindestpachtzeit: 9 Jahre für Niederwild, oft 12 Jahre für Hochwild
- Hegepflicht: Jäger sind zur Hege verpflichtet, müssen aber auch Wildschäden minimieren
- Schalenwild-Abschuss: Behördlich genehmigter Abschussplan
Bedeutung für Waldbesitzer
Das BJagdG regelt die Schnittstelle zwischen Wald und Jagd. Insbesondere die Wildschadensregelung ist relevant: Bei zu hohen Schalenwild-Beständen leidet die Naturverjüngung. Wer einen Jagdpachtvertrag abschließt, sollte die Wildschadensregelung sorgfältig prüfen.
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