Eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) bündelt mehrere Privatwaldbesitzer zu einer Vermarktungs- und Bewirtschaftungsgemeinschaft. Vorteile: bessere Holzpreise, professionelle Beratung, gemeinsame Förderanträge.
Sind im Umkreis genügend Privatwaldbesitzer? In der Regel werden mindestens 200 ha Gesamtfläche und 7 Mitglieder benötigt.
Sprich Nachbarwaldbesitzer und örtliche Forstämter an. Oft helfen die Landratsämter bei der Vermittlung.
Meist als wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder Genossenschaft (eG). Verein ist günstiger, Genossenschaft formal anspruchsvoller.
Mustersatzungen gibt es bei den Landwirtschaftskammern oder Landesforstanstalten. Wichtige Punkte: Zweck, Mitgliedschaft, Beitrag, Vorstand, Auflösung.
Antrag bei der zuständigen Forstbehörde — die FBG wird offiziell anerkannt und erhält eine eigene Steuernummer.
Holzliste sammeln, Polter zusammenführen, Ausschreibung starten. Größere Lose erzielen typischerweise 10-20 % höhere Preise.
Verein: 100-300 € Notar- und Anmeldekosten. Genossenschaft: 1.000-3.000 € inkl. Prüfungsverband.
Anerkannte FBGs sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit. Das Wahlrecht zwischen pauschaler und tatsächlicher Gewinnermittlung bleibt bei den Mitgliedern.
Im Verein nur mit dem Vereinsvermögen. In der Genossenschaft je nach Satzung — meistens beschränkt auf Geschäftsanteil.
Die FBG kann eine Sammelerklärung für Mitglieder abgeben. Waldpilot bietet ein dediziertes FBG-Modul mit Mitglieder-Verwaltung und Sammelerklärung.
Was du in dieser Anleitung gelernt hast, kannst du in Waldpilot direkt anwenden — von der Holzliste bis zur EUDR-Sorgfaltserklärung.
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