Praxis-Anleitung

Forstbetriebsgemeinschaft gründen

Eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) bündelt mehrere Privatwaldbesitzer zu einer Vermarktungs- und Bewirtschaftungsgemeinschaft. Vorteile: bessere Holzpreise, professionelle Beratung, gemeinsame Förderanträge.

Schritt-für-Schritt

  1. 1

    Bedarf prüfen

    Sind im Umkreis genügend Privatwaldbesitzer? In der Regel werden mindestens 200 ha Gesamtfläche und 7 Mitglieder benötigt.

  2. 2

    Gründer finden

    Sprich Nachbarwaldbesitzer und örtliche Forstämter an. Oft helfen die Landratsämter bei der Vermittlung.

  3. 3

    Rechtsform wählen

    Meist als wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder Genossenschaft (eG). Verein ist günstiger, Genossenschaft formal anspruchsvoller.

  4. 4

    Satzung erstellen

    Mustersatzungen gibt es bei den Landwirtschaftskammern oder Landesforstanstalten. Wichtige Punkte: Zweck, Mitgliedschaft, Beitrag, Vorstand, Auflösung.

  5. 5

    Anerkennung beantragen

    Antrag bei der zuständigen Forstbehörde — die FBG wird offiziell anerkannt und erhält eine eigene Steuernummer.

  6. 6

    Erste Vermarktung organisieren

    Holzliste sammeln, Polter zusammenführen, Ausschreibung starten. Größere Lose erzielen typischerweise 10-20 % höhere Preise.

Häufige Fragen

Was kostet die Gründung?

Verein: 100-300 € Notar- und Anmeldekosten. Genossenschaft: 1.000-3.000 € inkl. Prüfungsverband.

Welche Steuervorteile gibt es?

Anerkannte FBGs sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit. Das Wahlrecht zwischen pauschaler und tatsächlicher Gewinnermittlung bleibt bei den Mitgliedern.

Bin ich als Mitglied haftbar?

Im Verein nur mit dem Vereinsvermögen. In der Genossenschaft je nach Satzung — meistens beschränkt auf Geschäftsanteil.

Wie organisieren wir die EUDR-Compliance?

Die FBG kann eine Sammelerklärung für Mitglieder abgeben. Waldpilot bietet ein dediziertes FBG-Modul mit Mitglieder-Verwaltung und Sammelerklärung.

Mit Waldpilot direkt umsetzen

Was du in dieser Anleitung gelernt hast, kannst du in Waldpilot direkt anwenden — von der Holzliste bis zur EUDR-Sorgfaltserklärung.

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