Praxis-Anleitung

Holzliste richtig erstellen

Die Holzliste ist das zentrale Dokument beim Holzverkauf. Sie weist Mengen, Qualitäten und Standorte nach — und ist Grundlage für Rechnung, Einschlagsmeldung und EUDR.

Schritt-für-Schritt

  1. 1

    Stamm-Nummer vergeben

    Jedem Stamm eine eindeutige Nummer zuweisen — entweder fortlaufend pro Polter oder pro Bestand.

  2. 2

    Baumart erfassen

    Fichte, Tanne, Kiefer, Buche, Eiche etc. — gemäß standardisierten Abkürzungen (FI, TA, KI, BU, EI).

  3. 3

    Sortiment bestimmen

    Stammholz (Klassen A-D), Industrieholz, Brennholz, Energieholz. Sortiment hängt von Durchmesser, Länge und Qualität ab.

  4. 4

    Mittendurchmesser messen

    In der Mitte des Stamms — Standard für die Volumenberechnung nach Huber.

  5. 5

    Länge messen

    Vom Wurzelanlauf bis zum Zopf. Häufig 4-Meter, 5-Meter oder Langholz.

  6. 6

    Volumen berechnen

    V = π × (d/200)² × L. Waldpilot rechnet automatisch und summiert pro Sortiment.

  7. 7

    Qualitätsklasse vergeben

    Stammholz: A (perfekt) bis D (Industrieholz-Qualität). Bei Schadholz: Käfer- oder Sturmholz markieren.

  8. 8

    Polter-Standort und GPS

    Polter-Position mit GPS dokumentieren — für Käufer-Anfahrt und EUDR-Pflicht.

Häufige Fragen

Welche Pflichtfelder gibt es?

Stammnummer, Baumart, Mittendurchmesser, Länge, Sortiment, Qualität. Für die EUDR zusätzlich Erntedatum und Geokoordinaten.

Wie unterscheiden sich Stammholz-Klassen?

A: astrein, gerade. B: leichte Mängel. C: deutliche Mängel. D: nur als Industrieholz verwertbar. Klassifikation nach RVR (Rahmenvereinbarung Rohholz).

Reicht eine handschriftliche Holzliste?

Rechtlich ja. Für moderne Vermarktung (Sägewerk-Schnittstellen, EUDR) sind digitale Listen mit Export-Schnittstelle praktischer.

Wie lange aufbewahren?

Mindestens 5 Jahre — für EUDR sogar zwingend. Bei steuerlich relevanten Verkäufen 10 Jahre nach Handelsgesetzbuch.

Mit Waldpilot direkt umsetzen

Was du in dieser Anleitung gelernt hast, kannst du in Waldpilot direkt anwenden — von der Holzliste bis zur EUDR-Sorgfaltserklärung.

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