Der Jagdpachtvertrag bindet dich oft 9-12 Jahre. Hier sind 8 Punkte, die du vor der Unterschrift unbedingt prüfen solltest.
Mindestpachtzeit 9 Jahre (BJagdG). Prüfe Verlängerungsoptionen und Kündigungsbedingungen.
Pachtzins, Zahlungsmodalitäten, Anpassungsklauseln (Inflation, Wildschadensentwicklung).
Wer trägt Wildschaden? Üblich: vollständige Übernahme durch den Pächter. Höchstgrenzen vermeiden — der Verpächter trägt sonst das Restrisiko.
Festlegung von Mindest-Abschüssen für Schalenwild (Reh, Rotwild, Schwarzwild). Wichtig zur Wildschadens-Prävention.
Streckenliste, Wildschadens-Protokoll, jährliche Berichterstattung an den Verpächter.
Eindeutige Beschreibung mit Karte. Strittige Grenzen vorab klären.
Wildkammer, Jagdhütten, Hochsitze — wer baut, wer pflegt, wer baut zurück bei Vertragsende?
Pachtverträge über 4 Jahre brauchen Schriftform. Bei größeren Revieren empfiehlt sich notarielle Beurkundung.
Bundesjagdgesetz (BJagdG), ergänzt durch das jeweilige Landesjagdgesetz. Mindestpachtzeit, Mindestreviergröße und Pflichten sind dort geregelt.
Zwischenabschüsse einfordern, Wildschadensgutachten erstellen lassen. Im Wiederholungsfall: Sonderkündigung prüfen.
Grundsätzlich der Verpächter (Waldbesitzer). Bei Hochsitzen/Hütten des Pächters: dieser selbst.
Variiert stark: 5-30 €/ha/Jahr für Niederwild, 15-80 €/ha/Jahr für Hochwild-Reviere.
Was du in dieser Anleitung gelernt hast, kannst du in Waldpilot direkt anwenden — von der Holzliste bis zur EUDR-Sorgfaltserklärung.
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